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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2024/0428
Beschlussvorschlag:
a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungssausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sehnde außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung)
Sachverhalt:Mit der Änderungssatzung erfolgt eine Anpassung an die aktuelle Terminologie des § 29 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, in dem die Möglichkeiten der Abrechnung von Feuerwehreinsätzen geregelt sind. Insbesondere wird der Tatbestand der Kostenpflichtigkeit von Einsätzen mit Gefährdungshaftung explizit mit aufgenommen.
Neu in die Satzung aufgenommen wird die in § 29 Abs. 3 NBrandSchG enthaltene Möglichkeit, auch bei grundsätzlich kostenfreien Einsätzen (Brandeinsätzen) die Kosten für Sonderlösch- und –einsatzmittel gegenüber Gewerbe- und Industriebetrieben abrechnen zu können.
§ 3 Abs. 1 Satz 2 der Satzung (Gebührenschuldner bei Brandmeldeanlagen) entfällt, da der Tatbestand sich direkt aus § 29 Abs. 4 NBrandSchG ergibt und keiner gesonderten Aufführung bedarf. Dies war so früher nicht der Fall. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:a) 3. Änderungssatzung zur Feuerwehrgebührensatzung b) Feuerwehrgebührensatzung mit eingearbeiteten Änderungen c) Feuerwehrgebührensatzung bisheriger Fassung
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