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Auszug - Verzicht bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf den Anhang und Teilrechnungen der Jahre 2020 bis 2022
Herr Wissmann erläutert den Sachverhalt der Beschlussvorlage. Hierbei geht es darum, dass der Landesgesetzgeber den Kommunen eine Erleichterung bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2020 bis 2022 einräumt. Zum einen kann auf den Anhang und die Teilrechnung verzichtet werden, zum anderen auch auf die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Für die rechtliche Absicherung besteht Herr Wissmann auf die Prüfung des Rechnungsprüfers, die restlichen Erleichterungen sollen in Anspruch genommen werden. Beschluss: Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung und Innere Dienste empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen.
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Abstimmungsergebnis:
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