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Auszug - Verzicht bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf den Anhang und Teilrechnungen der Jahre 2020 bis 2022  

Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
TOP: Ö 7
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:49 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2024/0423 Verzicht bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf den Anhang und Teilrechnungen der Jahre 2020 bis 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wissmann erläutert den Sachverhalt der Beschlussvorlage. Hierbei geht es darum, dass der Landesgesetzgeber den Kommunen eine Erleichterung bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2020 bis 2022 einräumt. Zum einen kann auf den Anhang und die Teilrechnung verzichtet werden, zum anderen auch auf die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Für die rechtliche Absicherung besteht Herr Wissmann auf die Prüfung des Rechnungspfers, die restlichen Erleichterungen sollen in Anspruch genommen werden.


Beschluss:

Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung und Innere Dienste empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen.

 

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 NBKAG wird bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse von der Erstellung des Anhanges nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG für die Haushaltsjahre 2020 bis einschließlich 2022 abgesehen.
  2. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 NBKAG wird bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf die Erstellung der Teilergebnisrechnungen nach § 52 Abs. 3 KomHKVO und der Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte nach § 53 Abs. 3 KomHKVO für die Haushaltsjahre 2020 bis einschließlich 2022 verzichtet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en