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Auszug - 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Windpark Dolgen-Evern", Gemarkung Evern, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Windpark Dolgen-Evern" in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 50. Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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