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Auszug - Bebauungsplan Nr. 331 "Vor dem Bahnhof", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung
B. Gerasch erläutert die Beschlussvorlage 2024/0441 zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“.
Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Peiner Straße (Flurstück 142/26, Flur 3, Gemarkung Sehnde), im Osten durch die Lehrter Straße (B443), im Süden durch die Iltener Straße (B65) und im Westen durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ begrenzt. Das Flurstück 142/26 liegt innerhalb des Geltungsbereichs. Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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