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Auszug - Bebauungsplan Nr. 331 "Vor dem Bahnhof", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung
Beschluss: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Peiner Straße (Flurstück 142/26, Flur 3, Gemarkung Sehnde), im Osten durch die Lehrter Straße (B443), im Süden durch die Iltener Straße (B65) und im Westen durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ begrenzt. Das Flurstück 142/26 liegt innerhalb des Geltungsbereichs. Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
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