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Auszug - 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Neue Grundschule Ilten, OT Ilten, Stadt Sehnde; hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Feststellungsbeschluss
S. Groer vom planerzirkel erläutert die 49. Änderung des Flächennutzungsplans und die eingegangenen Stellungnahmen dazu. Nach Beratung fasst der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) u. (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0510 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Neue Grundschule Ilten“, Ortsteil Ilten, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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