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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2014/0076-1
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Bürgerservice empfiehlt den Beschluss zu c) b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Ehrung von Wahlhelfern für 10 Teilnahmen an Wahlen. Die Ehrungen werden durch den Bürgermeister vorgenommen und sollten nicht länger als 8 Wochen seit der letzten Wahl zurück liegen.
Sachverhalt:Der in der Anlage beigefügte Antrag der SPD-Ratsfraktion wurde durch den Rat der Stadt Sehnde, in seiner Sitzung am 09.10.2014 (Beschlussvorlage Nr. 2014/0076), zur weiteren Beratung an den Fachausschuss Bürgerservice verwiesen.
Unser freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger an seiner Gestaltung mitwirken und einen Teil ihrer Freizeit für das Gemeinwohl einsetzen.
Auch in der Stadt Sehnde wird dieses Engagement in vielen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, Bürgerinitiativen, der Freiwilligen Feuerwehr und sonstigen Institutionen, unter Einsatz der Freizeit aktiv gelebt.
Die Feststellung des Personenkreises der langjährigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist problematisch. Hier wäre der Begriff „langjährig“ zu definieren. Um den tatsächlich erbrachten Einsatz zu würdigen könnte eine bestimmte Anzahl an Wahlen festgelegt werden, an denen das Ehrenamt nachweislich ausgeführt wurde.
In den vergangenen sieben Jahren haben folgende Wahlen stattgefunden:
- RegionspräsidentIn 2014 + Stichwahl - Kommunalwahl 2011 - Landtagswahl 2008, 2013 - Bundestagswahl 2009, 2013 - Europawahl 2009, 2014
Entsprechende digitale Wahlhelferdateien gibt es erst seit der Europawahlwahl 2009. Gleiches gilt für die Papierform. Diese Daten sind lückenhaft, da diverse Wahlhelferinnen und Wahlhelfer von ihrem Recht gebrauch gemacht haben, der Speicherung ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Diese Daten wurden nach den Wahlen gelöscht bzw. vernichtet.
Um die Einheitlichkeit bei der Würdigung dieses Ehrenamtes zu gewährleisten, kann die Zugrundelegung der Anzahl der Teilnahmen an diesem Ehrenamt als ein aussagefähiger Maßstab angewendet werden. Vorgeschlagen wird eine Ehrung für 10 Teilnahmen. Grundlage hierfür ist die Datenerhebung durch die Verwaltung. Diese Ehrung ist durch den Bürgermeister vorzunehmen und sollte nicht länger als 8 Wochen seit der letzten Wahl zurückliegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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