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Vorlage - 2014/0058-2
Beschlussvorschlag:Zur Beratung
Sachverhalt:In der Sitzung des Rates am 09. Oktober dieses Jahres wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 eingebracht. Der Stellenplanentwurf für alle Beschäftigten ist gemäß § 113 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) Bestandteil des Haushaltsplanes und wird als Anlage zu dieser Nachtrags-Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt.
Entsprechend des § 5 der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHVO) sind im Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend eingestellten Beschäftigten nach Art sowie Besoldungs- und Entgeltgruppen gegliedert auszuweisen. Weiterhin werden die zum 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen angegeben.
Der dieser Nachtrags-Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2015 enthält die vorgenannten rechtlichen Vorgaben.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die befristeten Sonderöffnungszeiten in den jeweiligen Kindertagesstätten direkt dem Sachgebiet Kindertagesstätten zugeordnet.
Die vom Rat bereits beschlossenen Gruppenerweiterungen in den Kindertagesstätten sowie weitere Veränderungen einschließlich der entsprechenden Bewertungen sind in der dem Stellenplanentwurf beigefügten Veränderungsliste aufgeführt. Ebenfalls sind die vom Rat unterjährig beschlossenen stellenplanrelevanten Änderungen und Anpassungen eingearbeitet.
Dem Stellenplanentwurf ist weiterhin eine Vorschlagsliste mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen beigefügt. Hiermit schlage ich die aus meiner Sicht zusätzlichen erforderlichen Stellen in der Verwaltung und den Kindertagesstätten vor. Diese Stellen sind weder im Stellenplan noch in den Personalaufwendungen des Haushaltsplan-Entwurfes berücksichtigt. Auch die personellen Auswirkungen der Rückgabe der Unteren Bauaufsicht an die Region Hannover sind in dieser Liste enthalten. Über diese Vorschläge zur Personalmehrung und Personalminderung hat der Rat also im jeweiligen Einzelfall zu beraten und beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Stellenplanentwurf mit Anlagen zum Haushaltsplan 2015
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