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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0132
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat der Stadt Sehnde
1. nimmt die Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit in Sehnde sowie den neuen Namen „Kinder- und Jugend-Treff Sehnde“ zur Kenntnis. 2. beschließt die Stellenaufstockung um 30 Wochenarbeitsstunden nach Beendigung der Elternzeitvertretung. 3. beschließt eine Vollzeitstelle nach Eintritt in den Ruhestand eines Beschäftigten nicht neu zu besetzen und diese mit einem KW Vermerk im Stellenplan zu versehen.
Sachverhalt:Die kommunale Jugendarbeit liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des örtlichen Jugendhilfeträgers. Wie bereits im Rahmen der Aufgabenkritik dargestellt und thematisiert hat die Stadt Sehnde durch die Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe mit der Region Hannover als zuständigen Jugendhilfeträger freiwillig die Aufgaben der allgemeinen Jugendarbeit und Förderung der Jugendverbände nach §§11 und 12 SGB VIII (KJHG) und die damit verbundenen Aufwendungen übernommen. Die Ausgestaltung dieser, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, ist somit eine freiwillige Aufgabe der Stadt Sehnde. Hierzu hält sie unter anderen das Jugendfreizeitheim als Einrichtung der Jugendarbeit mit einem entsprechenden pädagogischen Angebot vor. Im November 2013 konnte die Stadt Sehnde die neuen Räumlichkeiten des Jugendfreizeitheimes im Bonhoeffer Haus einweihen. Durch die neue Verortung der Einrichtung in direkter Nähe zur KGS, der Schließung des Jugendtreffs in Ilten und dem Ausbau der verlässlichen Ferienbetreuung wurde eine Überarbeitung der Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit in Sehnde notwendig. Da der Begriff „Jugendfreizeitheim“ immer wieder missverständlich aufgegriffen und verstanden wird, empfiehlt es sich in diesem Zusammenhang den Namen der Einrichtung ebenfalls zu aktualisieren und das „Jugendfreizeitheim (Jfzh)“ in „Kinder- und Jugendtreff (KiJu-Treff)“ umzubenennen. Die neue Konzeption erläutert die Aufgaben, Ziele und Leitlinien der Kinder- und Jugendarbeit und stellt die vier Bausteine (Kinder- und Jugendtreff, dezentrale Jugendarbeit, Ferienpass und verlässliche Ferienbetreuung) vor. Im Fazit wird ein Resümee des ersten Jahres am neuen Standort und in den neuen Räumlichkeiten gezogen und zukünftige Themen erörtert. An dieser Stelle ist der Konzeption zu entnehmen, dass das Team der Kinder- und Jugendarbeit regelmäßig vor neuen Herausforderungen im Bereich der Personalentwicklung und –haltung steht. Im vergangenen Jahr war die Leitungsstelle des KiJu-Treffs bedingt durch Elternzeit vakant. Eine befristete Neubesetzung konnte erfolgreich vorgenommen werden. Die Reduzierung der Leitungsstelle um 19 Stunden bedingt durch die Beendigung der Elternzeit in 2015 würde eine neue Arbeitsorganisation mit Reduzierung der Angebote sowie Öffnungszeiten des Kinder- und Jugendtreffs bedeuten, um die in 2014 vorgenommene Ausweitung der verlässlichen Ferienbetreuung zu gewährleisten. Weiterhin steht in naher Zukunft erneuter Personalwechsel durch Ruhestand an. Bedingt durch den Fachkräftemangel und der Entwicklung des Arbeitsmarktes vom Anbieter- zum Nachfragemarkt wird die Neubesetzung mit qualifiziertem Personal in einem Arbeitsgebiet, das durch Arbeitszeiten ausschließlich im Nachmittags- und Abendbereich eher unattraktiv ist, erheblich erschwert. Die Stadt Sehnde muss daher größte Anstrengungen unternehmen, um ihren generellen Arbeitskräftebedarf zu decken. In diesem Zusammenhang wurde das Personalgewinnungskonzept vom Rat der Stadt Sehnde beschlossen. Dies beinhaltet unter Berücksichtigung des Personalentwicklungskonzeptes auch Maßnahmen zur Bindung des vorhandenen Personals. Um qualifiziertes und leistungsstarkes Personal zu halten und langfristig für die Stadt Sehnde zu gewinnen, empfiehlt sich die Aufstockung der vorhandenen Stellen um 30 Wochenstunden und damit einhergehend die Einrichtung einer weiteren Stelle im KiJu-Treff. Im Gegenzug würde eine Vollzeitstelle nach Eintritt in den Ruhestand voraussichtlich im Jahr 2018 nicht neu besetzt werden. Die hierfür notwendigen Personalaufwendungen belaufen sich in 2015 auf voraussichtlich 8700,00 Euro und ab 2016 auf 38.800 Euro jährlich. Mit dieser Maßnahme ist eine Wissensstafette möglich und damit der notwendige Wissenstransfer gewährleistet, so dass individuelles Wissen erfahrener Mitarbeiter, die ausscheiden, gesichert wird und eine reibungslose Übergabe von Aufgaben erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit in Sehnde
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