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Vorlage - 2015/0184  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 720 "Neuer Garten", 3. Änderung, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Ilten Vorberatung
20.04.2015 
Sitzung des Ortsrates Ilten (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
21.04.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.04.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
720-3Kartenauszug_mit GB

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt  Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

 

1) Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 720Neuer Garten“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Bauflächen des Bebauungsplans Nr. 720Neuer Garten“ und ist aus dem Kartenausschnitt in der Anlage zu ersehen.

 

 

 


Sachverhalt:

Zur Einleitung des Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 720Neuer Garten“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Den Belangen der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes wird durch eine landschaftsgerechte Gestaltung des Baugebietes, mittels entsprechender Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie durch „Örtliche Bauvorschriften“ Rechnung getragen.

 

Die Änderung der Örtlichen Bauvorschriften dient der Klarstellung. Insbesondere hinsichtlich der Dächer bedarf es einer Berichtigung. Die Örtliche Bauvorschrift hinsichtlich der Dächer gilt auch für Gebäude und Gebäudeteile, für die die Örtlichen Bauvorschriften nicht vorgesehen waren. Die Beschränkung bei den Dächern auf untergeordnete Gebäudeteile, die von der Bauvorschrift ausgenommen sind, hat sich bei der Realisierung als zu bestimmt gezeigt. Andere Gebäude und Gebäudeteile, die auch von den Bauvorschriften ausgenommen werden sollten, fallen nicht unter untergeordnete Gebäudeteile, wie u. a. Terrassenüberdachung. Mit der Änderung der Örtlichen Bauvorschrift soll die Liste der von der Örtlichen Bauvorschrift  ausgenommenen Gebäude und Gebäudeteile erweitert werden. Dieses entspricht auch der ursprünglichen Zielsetzung der Örtlichen Bauvorschrift für das Baugebiet „Neuer Garten“. Die von den örtlichen Bauvorschriften zu den Dächern ausgenommenen Gebäude und Gebäudeteile haben auf die typische Dachlandschaft von Ilten, die bei der Festsetzung der örtlichen Bauvorschriften zu Grunde gelegt wurde, keinen großen Einfluss.

 

 

Rechtliche Auswirkungen:

Örtliche Bauvorschriften werden nach Landesrecht, Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erlassen. Bei der Aufstellung bzw. Änderung von Örtlichen Bauvorschriften ist das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen nach Bundesrecht,  Baugesetzbuch (BauGB), anzuwenden.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

96.000,00 €

1.500,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 720 „Am Park“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 720-3Kartenauszug_mit GB (528 KB)