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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0194
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Finanzplanung und der Investitionsplan für die Jahre 2017 bis 2019 entsprechend der finanziellen Rahmendaten dieser Beschlussvorlage aufzustellen ist. Dabei handelt es sich insbesondere und folgende Vorgaben und Finanzziele:
- als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als - als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 3 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog. - für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen, wie beispielsweise die Kinderkrippe Hugo-Remmert-Straße in Ilten, sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen. - Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. - Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.
Sachverhalt:Im Rahmen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) werden mit einem Eckwerteverfahren sowohl die Finanz- als auch die strategischen Ziele der Entwicklung der Kommune für das Haushaltsjahr festgelegt. An ihm orientiert sich der gesamte Prozess der Haushaltsplanaufstellung. Auf Grund des Eckwertebeschlusses des Rates legt die Verwaltung im Rahmen von konkretisierten Eckwertevorgaben den Verteilschlüssel der zur Verfügung stehenden Finanzmasse für die Teilhaushalte fest. In diesem Rahmen machen die für Ihre Teilhaushalte verantwortlichen Organisationseinheiten im Rahmen der Haushaltsaufstellung ihre Budgetvorschläge. Durch dieses Gegenstromverfahren zwischen Rat und Verwaltung soll gewährleistet werden, dass das insgesamt zur Verfügung stehende Finanzvolumen nicht überschritten wird und die Fachbereiche in die Verantwortung für einen Haushaltsausgleich mit einbezogen werden.
Für das Haushaltsaufstellungsverfahren des Haushaltsjahres 2014 hat der Rat erstmalig einen Eckwertebeschluss gefasst. Für den Haushalt 2015 wurde dieses Eckwerteverfahren fortgeführt und verfeinert. Diese Eckwertebeschlüsse haben sich positiv auf die Ergebnisse der Haushaltsplanung ausgewirkt. Zwar konnten wiederum keine ausgeglichenen Haushalte dargestellt werden, die Budgetsteigerungen konnten aber auf die notwendigsten und unaufschiebbaren Maßnahmen beschränkt werden.
Die Finanzplanung für das Jahr 2016 des Haushaltsplanes 2015 sieht im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 3.120.200 € und im Finanzhaushalt eine Darlehensaufnahme von 3.291.200 € vor. Unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse und dem Ziel den Fehlbetrag und die Darlehensaufnahme zu verringern, sowie baldmöglichst einen ausgeglichenen Haushalt wieder ohne Kreditaufnahmen beschließen zu können, wird für das Haushaltsaufstellungverfahren für das Haushaltsjahr 2016 vorgeschlagen, die nachfolgend aufgeführten Vorgaben und Finanzziele zum Haushaltseckwertebeschluss zu fassen:
- als Finanzziel wird vorgegeben, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes weniger als - als weiteres Finanzziel darf im Finanzhaushalt die Darlehensaufnahme nicht mehr als 3 Mio. € betragen. Die Ausführungen zur jetzigen Finanzplanung gelten analog. - für verhaltensbedingte Aufwendungen, wie Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten etc. werden keine Erhöhungen veranschlagt. Diese Ansätze werden direkt im jeweiligen Produkt veranschlagt und damit nicht mehr über die interne Leistungsverrechnung verteilt. Grundlage hierfür ist der derzeitige Bestand an städtischen Einrichtungen und Gebäuden. Für neue Einrichtungen, wie beispielsweise die Kinderkrippe Hugo-Remmert-Straße in Ilten, sind diese Aufwendungen entsprechend zu kalkulieren und zu veranschlagen. - Investitionsmaßnahmen werden nur veranschlagt, wenn diese im Investitionsplan veranschlagt sind. Sollten weitere investive Maßnahmen unumgänglich sein, sind diese gegen vorgesehene Investitionen zu tauschen bzw. sind vom Rat zusätzlich zu beschließen. Insgesamt sind auch die bereits veranschlagten Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. - Haushaltsreste und Rückstellungen werden nur noch übertragen bzw. gebildet, wenn hierzu eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung hierzu besteht. Bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen; die sich über das Haushaltsjahr hinaus erstrecken, ist zunächst nur der im Haushaltsjahr kassenwirksam werdende Betrag zu veranschlagen. Die für die Folgejahre benötigten Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung oder ggf. als Verpflichtungsermächtigung vorzusehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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