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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2015/0195
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) 1. Der Rat beschließt einen überplanmäßigen Aufwand und eine überplanmäßige Auszahlung im Produkt 11107 – Gebäudewirtschaft – bei dem Sachkonto 4231001 – Mieten und Pachten – in Höhe von 170.000,00 € für die Anmietung von Unterkünften zur Unterbringung von Asylbewerbern. Deckungsmittel stehen in Höhe von 127.000,00 € aus Mehrerträgen durch Benutzungsgebühren und zu 43.000,00 € durch Minderaufwendungen im Budget des Produktes 11107 - Gebäudewirtschaft - zur Verfügung. Diese Minderaufwendungen sind im Rahmen eines noch aufzustellenden Nachtragshaushaltes wieder zur Verfügung zu stellen.
2. Der Rat beschließt einen überplanmäßigen Aufwand und eine überplanmäßige Auszahlung im Produkt 31300 – Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz – bei dem Sachkonto 4271017 – Honorarkosten für freiwillige Leistungen zur Integration von Asylbewerbern – in Höhe von 63.000,00 € für die Betreuung von weiteren Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Deckungsmittel stehen in Höhe von 23.714,84 € in Form einer freiwilligen Zuwendung für Personalaufwendungen der Region Hannover und zu 39.285,16 € durch Minderaufwendungen im Produkt 31300 – Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz - zur Verfügung. Diese Minderaufwendungen sind ebenfalls im Rahmen eines noch aufzustellenden Nachtragshaushaltes wieder zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:Nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz – AufnG) ist die Stadt Sehnde verpflichtet, nach entsprechender Verteil- und Zuweisungsentscheidung des Landes Asylbewerber und (Bürger-)Kriegsflüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Laut Ratsbeschluss vom 24.10.2013 (Drucksache Nr.: 0273/2013/09) sollen Asylbewerber vorrangig dezentral untergebracht werden. Für die Anmietung von Wohnraum durch die Stadt Sehnde sind hierfür Finanzmittel von jährlich 110.000,00 € ab dem Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung gestellt worden. Der Haushaltsansatz ist für das Haushaltsjahr 2015 aufgrund einer Steigerung des vom Land Niedersachsen im Sommer 2014 festgesetzten Aufnahmekontingents von 44 auf 60 Personen bedarfsorientiert auf 143.000,00 € angehoben worden. Seit dem 01.01.2014 hat die Stadt Sehnde zwischenzeitlich 16 Wohnungen angemietet, wovon derzeit 15 Wohnungen mit 65 Personen belegt sind. Auszüge aus diesen Wohnungen sind derzeit nicht absehbar. Mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 17.12.2014 sind die Aufnahmekontingente wegen des anhaltend starken Zustroms von Asylsuchenden nochmals deutlich erhöht worden. Nunmehr hat die Stadt Sehnde die Zuweisung von 127 Personen in den ersten neun Monaten des Jahres 2015 zu erwarten. Dies entspricht einer Jahresquote von knapp 170 aufzunehmenden Personen. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport geht in seiner Mitteilung über die voraussichtliche Entwicklung der Zugangszahlen an Asylantragstellern und dem voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten vom 18.02.2015 davon aus, dass die bisher festgesetzten Verteilquoten nicht wie angenommen im dritten Quartal 2015 sondern bereits früher ausgeschöpft sein werden. Für das laufende Haushaltsjahr sind daher weiter steigende Aufnahmepflichten zu prognostizieren. Für die kommenden Jahre ist eine Trendwende nach derzeitigem Stand der Dinge nicht absehbar. Von Januar bis April 2015 sind der Stadt Sehnde bisher 42 Personen zur Aufnahme zugewiesen worden. Bis zum Ende des Jahres ist nach derzeitigem Sachstand von der Zuweisung von bis zu 128 weiteren Personen auszugehen. Aufnahmekapazitäten stehen aktuell noch in einer Wohnung für 5 Personen zur Verfügung. Weitere Anmietungen sind daher zur Erfüllung der Unterbringungspflicht unumgänglich. Für die bedarfsgerechte Anmietung weiterer Wohnungen für 123 Personen ist von einem noch erforderlichen Mittelbedarf im laufenden Haushaltsjahr von ca. 190.000,00 € auszugehen. Bei dieser Kalkulation sind auf Grund der bisherigen Erfahrungen und den steigenden Mietpreisen monatliche Mietkosten pro Person in Höhe von 250,00 € bei einer anzunehmenden sukzessiven Anmietung angesetzt worden. Da durch die bisher erfolgten Anmietungen bereits Finanzmittel in Höhe von 122.357,80 € gebunden sind und nur noch restliche Haushaltsmittel in Höhe von 20.642,20 € bis zum Ende des Haushaltsjahres zur Verfügung stehen, wird eine überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 170.000,00 € beim Sachkonto 4231001 – Mieten und Pachten erforderlich. Deckungsmittel stehen in Form von zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 127.000,00 € für die Erhebung von Benutzungsgebühren von den Asylsuchenden für die Überlassung des Wohnraums beim Sachkonto 3321004/3130001 zur Verfügung. Die Finanzierung des restlichen Fehlbetrages erfolgt zunächst über das Budget des Produktes 11107 – Gebäudewirtschaft. Diese Mittel sind jedoch über einen noch aufzustellenden Nachtragshaushalt wieder zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus sind weitere Haushaltsmittel für die Betreuung der zusätzlichen Asylbewerberinnen und Asylbewerber erforderlich. Der Rat der Stadt Sehnde hat am 03.04.2014 dem Konzept der Verwaltung zur Betreuung von AsylbewerberInnen zugestimmt und für dessen Umsetzung ab dem Haushaltsjahr 2015 die Bereitstellung von Finanzmitteln von jährlich 60.000,00 € beschlossen (Drucksache Nr.: 0356/2014/09).
Der Haushaltsansatz beinhaltet unter anderem die Arbeitsplatzkosten für eine externe Flüchtlingsbetreuung mit 19,5 Wochenstunden in Höhe von 42.0000,00 €. Nach seinerzeitigem Sachstand wurde hierbei von einer zu erfüllenden jährlichen Aufnahmequote von ca. 50 Personen und einem zu Grunde zu legenden Betreuungsschlüssel von 1:75 ausgegangen. Die bisher für die Betreuung von AsylbewerberInnen veranschlagten Kosten sind auf Grund der aktuellen Entwicklungen nicht mehr auskömmlich. Bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres ist auf der Basis des Betreuungsschlüssels von 1:75 sukzessive von einem zusätzlichen Betreuungsbedarf von bis zu 1,5 Vollzeitstellen oder 58,5 Wochenstunden auszugehen. Im Jahresdurchschnitt errechnet sich ein Bedarf für die externe Flüchtlingssozialarbeit von 1,25 Vollzeitstellen, so dass insoweit mit einem Finanzaufwand von insgesamt 105.000,00 € zu kalkulieren ist. Für den zusätzlichen Betreuungsaufwand wird ebenfalls ein überplanmäßiger Aufwand und eine überplanmäßige Auszahlung beim Sachkonto 4271017/3130002 – Honorarkosten für freiwillige Leistungen zur Integration von Asylbewerbern - von 63.000,00 € erforderlich. Deckungsmittel stehen in Form einer freiwilligen Zuwendung für Personalkosten im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit seitens der Region Hannover als außerplanmäßiger Ertrag in Höhe von 23.714,84 € beim Kostenträger 3130002 zur Verfügung. Die Finanzierung des restlichen Fehlbetrages erfolgt zunächst über das Budget des Produktes 31300 – Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Aber auch diese Haushaltsmittel sind in dem noch aufzustellenden Nachtragshaushalt wieder zur Verfügung zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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