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Vorlage - 2015/0202  

Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung in verschiedenen Straßen in Sehnde, OT Sehnde
hier: Aufwandsspaltung gemäß § 7 Ziff. 9 und Abschnittsbildung gemäß § 8 Abs.3 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS).

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
30.04.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Am Ahrenberge
Carl-Zeiss-Weg
Ernst-Abbe-Weg
Ernst-Reuter-Straße
Friedrich-Ebert-Straße
Friedrich-Schlegel-Weg
Gutenbergstraße
Hegelstraße
Immanuel-Kant-Straße
Kurze Straße
Marktplatz
Mittelstraße Nord
Mittelstraße Süd
Röntgenweg
Weg zw. Mittelstr. + Nordstr.

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.

b) Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss:

    Der Beschluss der Aufwandsspaltung gemäß § 7 Ziff. 9 ABS zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge wird in folgenden Ortsteilen und Straßen und für folgende

    Teileinrichtungen gefasst:

Sehnde, Straßenbeleuchtung: „Am Ahrenberge“, „Carl-Zeiss-Weg“, „Ernst-Abbe-Weg“, „Ernst-Reuter-Straße“, „Friedrich-Ebert-Straße“, „Friedrich-Schlegel-Weg“, „Gutenbergstraße“, „Hegelstraße“, „Immanuel-Kant-Straße“,  „Kurze Straße“, „Marktplatz“, „Mittelstraße“, „Röntgenweg“, „Weg zwischen Mittelstraße + Nordstraße“

 

Der Beschluss der Abschnittsbildung gemäß § 8 Abs. 3 ABS wird für folgende Straße gefasst: „Friedrich-Ebert-Straße“, zwischen der Einmündung „Gretenberger Straße“ und „Carl-Zeiss-Weg“

 

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung schlägt den Ausspruch der Aufwandsspaltung sowie der Abschnittsbildung für die im o.g. Beschlussvorschlag genannten Teileinrichtungen im Ortsteil Sehnde, als Voraussetzung der Beitragserhebung vor.

 

Begründung:

Der Teilausbau hinsichtlich der(LED-) Beleuchtung wurde in den im Beschlussvorschlag genannten Straßen im Ortsteil Sehnde im Jahr 2013 abgeschlossen. Auf Grund der Ausbaubeitragssatzung vom 20.12.2001 in der zurzeit gültigen Fassung besteht die Möglichkeit, die Beitragspflicht nach Beendigung der Teilmaßnahmen und dem Ausspruch der Aufwandsspaltung sowie der Abschnittsbildung entstehen zu lassen. Da ein weiterer Ausbau der o. g. Straßen derzeit nicht vorgesehen ist, sollte im vorliegenden Fall die Möglichkeit der Teilabrechnung genutzt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

ALK - Auszüge

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Am Ahrenberge (41 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Carl-Zeiss-Weg (59 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Ernst-Abbe-Weg (49 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Ernst-Reuter-Straße (70 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Friedrich-Ebert-Straße (58 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Friedrich-Schlegel-Weg (45 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Gutenbergstraße (63 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Hegelstraße (63 KB)    
Anlage 9 9 öffentlich Immanuel-Kant-Straße (63 KB)    
Anlage 10 10 öffentlich Kurze Straße (38 KB)    
Anlage 11 11 öffentlich Marktplatz (42 KB)    
Anlage 12 12 öffentlich Mittelstraße Nord (63 KB)    
Anlage 13 13 öffentlich Mittelstraße Süd (50 KB)    
Anlage 14 14 öffentlich Röntgenweg (48 KB)    
Anlage 15 15 öffentlich Weg zw. Mittelstr. + Nordstr. (46 KB)