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Vorlage - 2015/0202
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen. b) Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss: Der Beschluss der Aufwandsspaltung gemäß § 7 Ziff. 9 ABS zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge wird in folgenden Ortsteilen und Straßen und für folgende Teileinrichtungen gefasst: Sehnde, Straßenbeleuchtung: „Am Ahrenberge“, „Carl-Zeiss-Weg“, „Ernst-Abbe-Weg“, „Ernst-Reuter-Straße“, „Friedrich-Ebert-Straße“, „Friedrich-Schlegel-Weg“, „Gutenbergstraße“, „Hegelstraße“, „Immanuel-Kant-Straße“, „Kurze Straße“, „Marktplatz“, „Mittelstraße“, „Röntgenweg“, „Weg zwischen Mittelstraße + Nordstraße“
Der Beschluss der Abschnittsbildung gemäß § 8 Abs. 3 ABS wird für folgende Straße gefasst: „Friedrich-Ebert-Straße“, zwischen der Einmündung „Gretenberger Straße“ und „Carl-Zeiss-Weg“
Sachverhalt:Die Verwaltung schlägt den Ausspruch der Aufwandsspaltung sowie der Abschnittsbildung für die im o.g. Beschlussvorschlag genannten Teileinrichtungen im Ortsteil Sehnde, als Voraussetzung der Beitragserhebung vor.
Begründung: Der Teilausbau hinsichtlich der(LED-) Beleuchtung wurde in den im Beschlussvorschlag genannten Straßen im Ortsteil Sehnde im Jahr 2013 abgeschlossen. Auf Grund der Ausbaubeitragssatzung vom 20.12.2001 in der zurzeit gültigen Fassung besteht die Möglichkeit, die Beitragspflicht nach Beendigung der Teilmaßnahmen und dem Ausspruch der Aufwandsspaltung sowie der Abschnittsbildung entstehen zu lassen. Da ein weiterer Ausbau der o. g. Straßen derzeit nicht vorgesehen ist, sollte im vorliegenden Fall die Möglichkeit der Teilabrechnung genutzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK - Auszüge
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