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Vorlage - 2016/0458  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 917 "Kreuzstraße" im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bilm Vorberatung
25.05.2016 
Sitzung des Ortsrates Bilm (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
07.06.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
917_Kreuzstrasse_AnlageBV_2016-0458_GB2000
Bilm_Entwurf Bausubstanz
917_Kreuzstrasse_AnlageBV_Fotodoku+DOP2000

Beschlussvorschlag:

a)Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 917 „Kreuzstraße“ im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 917 „Kreuzstraße“ im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Begründung:

Der wichtigste Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 917 „Kreuzstraße“ besteht in dem städtebaulichen und gesellschaftlichen Veränderungsdruck, dem auch der Ortskern Bilm ausgesetzt ist. Im Rahmen der In-Wert-Setzung der ursprünglichen Hofflächen und der sich auf ihnen befindlichen Gebäude wird sich das charakteristische Aussehen des Bilmer Ortskerns wesentlich verändern. Aktuell hat der Abriss mehrerer ortsbildprägender Nebengebäude am „Reuteranger/Im Winkel“ stattgefunden und das Ortsbild nachhaltig beeinträchtigt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der noch immer gut erkennbare Charakter des Altdorfes Bilm erhalten werden.

Im Bereich um die Kreuzstraße und der Straße „Im Winkel“ ist umfangreich ortsbildprägende alte Bausubstanz erhalten. Der Bereich ist von großvolumigen Gebäuden der alten Hofstellen geprägt. Ein weiteres Merkmal der Bebauung dieses Bereiches sind grenzständige Gebäude. Mit der Aufgabe der Landwirtschaft werden einige der alten Gebäude nicht mehr genutzt. Ohne Nutzung sind die Gebäude dem Verfall preisgegeben bzw. werden abgerissen. Die frei gewordenen Flächen werden aufgrund der anhaltenden Nachfrage hauptsächlich einer neuen Bebauung mit Einfamilienhäusern zugeführt. Damit geht die ortsbildprägende großvolumige historische Bausubstanz dem Ort Bilm unwiderruflich verloren. Wünschenswert ist, die erhaltenswerte alte Bausubstanz einer Nachnutzung zuzuführen. Im Fall der Neubebauung sollten sich die Baukörper hinsichtlich Größe und Gestaltung an der alten Bausubstanz orientieren.

Darüber hinaus ist der Ortsteil Bilm im Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen bis Ende 2016 aufgenommen, eine Verlängerung bis einschließlich 2018 ist durch die Stadt Sehnde beantragt. Der Dorferneuerungsplan wurde 2010 beschlossen, viele der dort genannten öffentlichen Maßnahmen wie die Umgestaltung des Kapellenplatzes/Reuteranger wurden bereits umgesetzt und unterstützen den Charakter des Dorfes.

Das Dorferneuerungsprogramm bietet den Haus- und Hofeigentümern Möglichkeiten an, ihre Investitionen zum Erhalt, zur Weiter-, Neu- oder Umnutzung ihrer Hofimmobilien gefördert zu bekommen. Dieses Angebot wird durch die Aufstellung des Bebauungsplans flankiert, die Begleitung durch einen Bürgerarbeitskreis könnte als Synergieeffekt die Akzeptanz der Bauleitplanung verbessern und den heutigen Haus-, Hof- und Grundstückseigentümern die städtebaulichen Werte der alten Dorflage bewusst machen. In diesem Rahmen können auch Konzepte für die Neu-, Wieder- oder Umnutzung leerstehender Gebäude als Alternative zum Abriss entwickelt werden.

Um die künftige städtebauliche Entwicklung gemäß der beschriebenen Zielsetzung steuern und ordnen zu können, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kreuzstraße“ erforderlich.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt stehen hierfür unter der Haushaltsstelle „Planungskosten Stadtentwicklung“ ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

12.000,00 €

3.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

12.000,00 €

3.000,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 917 „Kreuzstraße“, Karte Bausubstanz Bilm aus dem Dorferneuerungsplan, Luftbild und Fotodokumentation aktuelle Veränderungen im Ortskern.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 917_Kreuzstrasse_AnlageBV_2016-0458_GB2000 (480 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Bilm_Entwurf Bausubstanz (522 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 917_Kreuzstrasse_AnlageBV_Fotodoku+DOP2000 (2651 KB)    
Stammbaum:
2016/0458   Bebauungsplan Nr. 917 "Kreuzstraße" im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2016/0458-1   Bebauungsplan Nr. 917 "Kreuzstraße" im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage