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Vorlage - 2016/0458-1
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 917 „Kreuzstraße“ im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde mit erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.
Sachverhalt:Der Ortsrat Bilm hat sich in seiner Sitzung am 25.05.2016 sich mit der Beschlussvorlage 2016/0458 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 917 „Kreuzstraße befasst. Der Ortsrat Bilm hat sich für eine Erweiterung des Geltungsbereichs ausgesprochen. Der Geltungsbereich soll um den Bereich zwischen Kalkenstraße im Westen, Kreuzstraße im Süden, Hohe Feldstraße im Osten und der Freien Straße im Norden ergänzt werden, da auch hier eine ortsbildprägende Scheune vor einigen Wochen abgerissen wurde und eine große Freifläche entstanden ist. Damit im Fall der Neubebauung auch hier sich die Baukörper hinsichtlich Größe und Gestaltung an der alten Bausubstanz orientieren, soll der Bereich in den Geltungsbereich einbezogen werden. Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht hat sich in seiner Sitzung am 07.06.2016 mit der Beschlussvorlage befasst und sich der Empfehlung zur Erweiterung des Geltungsbereichs angeschlossen. In der Anlage zur Beschlussvorlage 2016/0458-1 ist der erweiterte Geltungsbereich dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte mit neuer Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 917 „Kreuzstraße“
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