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Vorlage - 2016/0428-3
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen
b) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt gemäß des Antrags der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016 die Rückerstattung der Kitagebühren und des Essengeldes bei Schließung der Kindertagesstätte von mehr als 10 zusammenhängenden Betreuungstagen ab dem 11. Schließtag für den gesamten Schließungszeitraum und damit die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung rückwirkend zum 01.08.2016.
Sachverhalt:Der Fachbereichsausschuss Kindertagesstätten und Jugend hat in seiner Sitzung am 29.08.2016 im Beschlussvorschlag zur Beschlussvorlage Nr. 2016/0428-2 im § 3 Gebührenpflicht 4. die Ergänzung „für den gesamten Schließungszeitraum“ aufgenommen und den Beschluss gemäß dieser Änderung einstimmig empfohlen.
§ 3 Gebührenpflicht
4. Eine Schließung der Kindertagesstätte für die Dauer von bis zu 10 zusammenhängenden Betreuungstagen aus betrieblichen oder zwingenden Gründen (z.B. übertragbare Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz, Streik) berechtigt nicht zur Kürzung der Gebühren. Wird diese Frist überschritten, erfolgt ab dem 11. Schließtag in Folge eine Erstattung der Kitagebühren und des Essengeldes für den gesamten Schließungszeitraum. In beiden Fällen handelt es sich um einen nach den jeweils zu zahlenden Gebühren und der Anzahl der zu erstattenden Schließtage pauschal berechneten Betrag. Dies gilt nicht für die 3-wöchige Schließzeit in den Sommerferien der Schulen, zwischen Weihnachten und Neujahr und für Schließtage, die im Anschluss daran liegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 08.04.2016
Anlage 2: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde
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