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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2018/0423
Beschlussvorschlag:
a) Der Ortsrat Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den nachfolgenden Beschluss zu fassen. b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden Beschluss zu fassen. c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden Beschluss zu fassen. d) Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss: Die Stadt Sehnde stimmt der Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ (Naturschutzgebietsverordnung „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ – NSG-HA 236) für den Sehnder Bereich mit nachfolgenden Ergänzungen zu:
§ 4 Abs. 1 Nr. 12 Hunde: Hunde sind im Naturschutzgebiet immer an der Leine zu führen, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehund oder von der Polizei eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.
§ 4 Abs. 1 Nr. 8 Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Tieren: Das Pilzsuchen (abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den Eigengebrauch erlaubt werden.
§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Entwässerungsmaßnahmen: Im Bereich der Landwirtschaft kann eine funktionierende Dränage bei technischem Defekt ersetzt werden.
§ 5 Abs. 3 Nr.2 Ansitzeinrichtungen: Auch mobile Einrichtungen aus geeigneten Materialien zulassen.
§ 5 Abs. 4 Nr. 6 Weidezäune: Für die Schafhaltung gelten auch Knotengitterzäune bis zu einer Höhe von 1,60 m (ggf. höher) als Wolfsschutz als landschaftstypische Weidezäune im Sinne der Verordnung.
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Neophyten: Erläuterung ergänzen: Eine Beseitigung von Neophytenbeständen kann nicht von den Eigentümern verlangt werden.
Sachverhalt:Die Region Hannover beabsichtigt eine Neuausweisung des Naturschutzgebietes „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ (NSG HA 236). Die Region ist verpflichtet, durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen den günstigen Zustand des Gebietes sicherzustellen. Denn der gesamte Hochwaldbereich des Hämeler Waldes einschließlich der sich westlich anschließenden Wiesenbereiche ist als Flora-Fauna-Habitat Gebiet (FFH-Gebiet 3626-331 Hämeler Wald) unter Schutz gestellt und somit Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000. Im Zuge der Umsetzung der FFH-Richtlinie, die 1992 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde, ist eine Konkretisierung der Schutzziele durch Ausweisung als Naturschutzgebiet notwendig. Aufgrund des gegen die Bundesrepublik Deutschland laufenden Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichtumsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht ist die Region Hannover, als untere Naturschutzbehörde, verpflichtet, die noch ausstehenden Sicherungsverfahren für die FFH-Umsetzung schnellst möglich zu bewältigen. Zwischen dem Niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz wurde hierzu eine politische Zielvereinbarung getroffen, um die Umsetzungsdefizite bis Ende 2018 aufzuarbeiten. Dieses wurde den betroffenen Städten und Gemeinden mit Schreiben vom 09.03.2017 mitgeteilt, mit der Bitte, die Einhaltung des Zeitrahmens zu unterstützen.
Die Stadt Sehnde besitzt im Hämelerwald keine Flächen. Der Stadt Sehnde gehören in den Sohrwiesen ca. 5,8 ha Naturschutzflächen (Geringstland oder Dauergrünland). Weiterhin durchquert der stadteigene Schneeglöckchengraben das Gebiet.
Bisheriger Schutzstatus ist die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Sohrwiesen“ (LSG-H 59). Die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Sohrwiesen“ ist im Juli 1992 in Kraft getreten. Die Flächen der Stadt Sehnde liegen jetzt schon in der Schutzgebietszone I des Landschaftsschutzgebietes mit den besonders schützenswerten, wertvollen wechselfeuchten Grünlandstandorten. Die Flächen wurden ab 1988 und in den folgenden Jahren im Zuge eines gemeinsamen Konzeptes des damaligen Landkreises Hannover, der Stadt Lehrte, des Hannoverschen Vogelschutzvereins und der Stadt Sehnde erworben. Gezielte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen wurden festgelegt zur Erhaltung, Wiedervernässung und extensiver Bewirtschaftung von Feuchtgrünland. Eine Ersatzmaßnahme für den A2 – Ausbau wurde durch Anlegen von Tümpeln ebenfalls in diesem Gebiet umgesetzt. So konnte ein stark strukturiertes, schützenswertes Feuchtgebiet entstehen, das die Voraussetzungen zum Flora- Fauna- Habitat- Gebiet (FFH-Gebiet 3626-331 Hämeler Wald) erfüllt und dessen Sicherstellung durch eine Naturschutzgebietsausweisung gesichert wäre.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2018-08-10_NSG-HA_236_Naturschutzgebietsverordnung 2018-08-10_NSG-HA_236_Begründung 2018-08-20_NSG-HA-236_Erläuterungen 2018-08_13_NSG_HA-236_Nutzung 20180813_NSG-HA-236_Übersichtskarte Übersichtskarte_Sehnde
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