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Vorlage - 2018/0423-2
Beschlussvorschlag:Dem Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ wird mit den im Sachverhalt aufgeführten Ergänzungen zugestimmt.
Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2018 folgenden Wortlaut der Stellungnahme empfohlen:
Die Stadt Sehnde stimmt der Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ (Naturschutzgebietsverordnung „Hämeler Wald“ und Sohrwiesen“ – NSG-HA 236) für den Sehnder Bereich mit nachfolgenden Ergänzungen zu:
Ackerflächen sollen nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Hier genügt der Schutzstatus „Landschaftschutzgebiet“.
§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Entwässerungsmaßnahmen: Im Bereich der Landwirtschaft kann eine funktionierende Dränage bei technischem Defekt ersetzt werden.
§ 4 Abs.1 Nr.8 (Entnahme von Pflanzen und Tieren): Das Pilzsuchen und das Pflücken von Bärlauch (abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den Eigengebrauch erlaubt werden.
§ 4 Abs. 1 Nr. 12 Hunde: Hunde sind im Naturschutzgebiet immer an der Leine zu führen, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehund oder von der Polizei eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.
§ 5 Abs. 3 Nr.2 Ansitzeinrichtungen: Auch mobile Einrichtungen aus geeigneten Materialien zulassen.
§ 5 Abs. 4 Nr. 6 Weidezäune: Für die Schafhaltung gelten auch Knotengitterzäune bis zu einer Höhe von 1,60 m (ggf. höher) als Wolfsschutz als landschaftstypische Weidezäune im Sinne der Verordnung.
§ 5 Abs.7 (Waldkindergarten): Der Dorfkindergarten Dolgen soll aus umweltpädagogischen Zwecken ein Betretungsrecht für den Wald erhalten.
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Neophyten: Erläuterung ergänzen: Eine Beseitigung von Neophytenbeständen kann nicht von den Eigentümern verlangt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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