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Vorlage - 2019/0531
Beschlussvorschlag:Der Ortsrat Rethmar fasst folgenden Beschluss:
Der Ortsrat Rethmar beschließt im Bebauungsplangebiet Nr. 215 „Backhausfeld“
die Planstraße A in ______________________________,
die Planstraße B in ______________________________,
die Planstraße C in ______________________________,
die Planstraße D in ______________________________ und
die Planstraße E in ______________________________
zu benennen.
Sachverhalt:Für die Vergabe von Hausnummern und Adressen sind die Straßen und Wege im Bebauungsplangebiet Nr. 215 „Backhausfeld“ zu benennen.
Begründung: Mit dem Bebauungsplangebiet Nr. 215 „Backhausfeld“ soll möglichst umgehend nach der Fassung des Satzungsbeschlusses begonnen werden. Um die Grundstücke einer Adresse zuordnen zu können, ist die Vergabe von Hausnummern und die Benennung der Straßen und Wege im Bebauungsplangebiet erforderlich. Die Lage und der Verlauf der Straßen und Wege sind aus dem anliegenden Plan ersichtlich.
Rechtliche Auswirkungen: Zur Gefahrenabwehr ist das schnelle Auffinden von Grundstücken und Gebäuden erforderlich. Hierzu bedarf es einer Benennung von Straßen und Wegen sowie die Vergabe von Hausnummern um die Grundstücke und Gebäude einer Adresse zuzuordnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 215 „Backhausfeld“ und städtebaulicher Entwurf mit den Planstraßen A, B, C, D und E
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