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Vorlage - 2019/0531-1
Beschlussvorschlag:Der Ortsrat Rethmar fasst folgenden Beschluss:
Der Ortsrat Rethmar beschließt in den Bebauungsplangebieten Nr. 215 „Backhausfeld” und Nr. 214 „Vorwerks Garten” die Planstraße A in , die Planstraße B in , die Planstraße C in , die Planstraße D in , die Planstraße E in , die Planstraße F in , die Planstraße G in , die Planstraße H in und die Planstraße I in zu benennen.
Sachverhalt:Für die Vergabe von Hausnummern und Adressen sind die Straßen und Wege in den Bebauungsplangebieten Nr. 215 „Backhausfeld“ und 214 “Vorwerks Garten” zu benennen.
Begründung: Mit den Bebauungsplangebieten Nr. 215 „Backhausfeld“ und Nr. 214 „Vorwerks Garten” soll möglichst umgehend nach der Fassung des Satzungsbeschlusses begonnen werden. Um die Grundstücke einer Adresse zuordnen zu können, ist die Vergabe von Hausnummern und die Benennung der Straßen und Wege im Bebauungsplangebiet erforderlich. Bei der Zuordnung von Straßenabschnitten zu einer Straße ist eine übersichtliche Nummerierung der Grundstücke und Gebäude zu berücksichtigen, damit bei Gefahr ein schnelles Auffinden gewährleistet ist. Die Lage und der Verlauf der Straßen und Wege sind aus dem anliegenden Plänen ersichtlich. Für den Abschnitt der Straße „Backhausfeld” von der Poststraße bis zur Planstraße E ist eine Nummerierung der Grundstücke in einer Reihenfolge, insbesondere der geraden Haus-nummern, nicht mehr gegeben. Daher wird vorgeschlagen, diesen Straßenabschnitt vom Backhausfeld der Planstraße E zuzuordnen. Bei einer Umbenennung ist ein entsprechender Beschluss zu fassen.
Rechtliche Auswirkungen: Zur Gefahrenabwehr ist das schnelle Auffinden von Grundstücken und Gebäuden erforderlich. Hierzu bedarf es einer Benennung von Straßen und Wegen sowie die Vergabe von Hausnummern um die Grundstücke und Gebäude einer Adresse zuzuordnen.
Namensherkunft benachbarter Straßen: Die Straßennamen in Rethmar Süd stehen im Zusammenhang mit dem Haus Rethmar und nachfolgende Schloss- und Gutshof-Eigentümer*innen. Die Straße “Backhausfeld” ist abgeleitet von der Flurbezeichnung. Der Name Poststraße weist auf die ehemalige Post in der Straße hin.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- städtebaulicher Entwurf Rethmar West - Bebauungsplan-Entwurf Nr. 215 „Backhausfeld“ - Bebauungsplan-Entwurf Nr. 214 „Vorwerks Garten“
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