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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/0819
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Der von der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Betriebsleitung aufgestellte Haushaltsplan 2021 für den Eigenbetrieb – Stadtentwässerung Sehnde – mit der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2022 bis 2024 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Außerdem ist der Investitionsplan 2021 der Stadtwerke Sehnde GmbH für den Bereich Abwasser und die mittelfristige Investitionsplanung für die Geschäftsjahre 2022 bis 2024 beigefügt. Der Investitionsplan ist gem. § 5 Ziffer 2 des Entsorgungsvertrages zwischen der Stadt und der Stadtwerke GmbH in Abstimmung mit der Stadtentwässerung aufgestellt worden und bedarf der Zustimmung des Rates. Die von der Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover geforderte Haushaltssatzung für den Haushaltsplan 2021 ist rechtlich nicht erforderlich. Auf Wunsch der Kommunalaufsicht wird die Haushaltssatzung 2021 ausschließlich nachrichtlich beigefügt. Der Frischwasserverbrauch und der damit verbundene Ertrag aus der Abwassermenge wird nach heutiger Schätzung im Vergleich zum Planansatz des Jahres 2020 um 8.620 cbm auf 1.057.605 cbm steigen. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wurde die Prognose der zu veranlagenden versiegelten Flächen um 2.190 qm auf 1.895.530 qm gesenkt. Die Schmutzwassergebühr muss nach heutiger Planung in 2021 nicht angepasst werden. Es kann bei der seit 2017 gültigen Gebührenhöhe von 3,55 €/cbm bleiben. Die Gesamtsumme der Erträge und Aufwendungen beträgt damit 5.640.000 €. Nach der vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung wird es auf Grund der ausgewiesenen Fehlbeträge in den Folgejahren zu Gebührenanpassungen bzw. -erhöhungen kommen müssen, wenngleich diese für 2021 noch nicht empfohlen werden. Dies resultiert vor allem daraus, dass etwaige Rückstellungen aufgebraucht wurden und somit im Ergebnishaushalt keinen Ausgleich erzielen können. Die größte Aufwandsposition im Ergebnishaushalt ist das Betreiberentgelt, das nach dem abgeschlossenen Entsorgungsvertrag zu entrichten ist. Das Betreiberentgelt für das Wirtschaftsjahr 2021 erhöht sich gegenüber dem Planansatz 2020 um 96.100 € auf 4.439.400 €. Die Ermittlung des Betreiberentgeltes ist auf Seite 7 der Anlage „Haushaltsplan 2021“ zu dieser Beschlussvorlage im Einzelnen aufgeführt. Die weiteren Positionen des Ergebnishaushaltes 2021 sind entsprechend angepasst und fortgeschrieben worden. Sie sind auf Seite 6 der Anlage „Haushaltsplan 2021“ erläutert. Dabei ist zu beachten, dass die Planansätze 2020 im Hinblick auf Abweichungen zum voraussichtlichen Ergebnis 2020 nicht überarbeitet wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Haushaltsplan 2021 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung sowie nachrichtliche eine Haushaltssatzung
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