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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/0825
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste schlägt vor, den Beschluss zu c)
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Der Vertreter der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Sehnde GmbH für das Jahr 2019 wird
2. Der Geschäftsführung wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt.
3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 514.941,73 € wird entsprechend des Vorschlages des Aufsichtsrates zu 70 %, das sind 360.459,21 €, an die Stadt Sehnde Gewinnrücklage zugeführt.
Sachverhalt:Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH vom 15.08.2018 hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und die Verwendung des Ergebnisses festzustellen sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer zu erteilen.
Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 09.09.2020 den Jahresabschluss 2019 und den Prüfungsbericht beraten und folgende Beschlüsse gefasst:
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2019 festzustellen.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 514.941,73 € soll entsprechend des Vorschlages der Geschäftsleitung zu 70 %, das sind 360.459,21 €, an die Stadt Sehnde ausgeschüttet werden. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 154.482,52 € soll der Gewinnrücklage zugeführt werden.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung für das Abschlussjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Rat dem Vertreter bzw. der Vertreterin der Stadt Sehnde die Weisung, über die o.g. Beschlüsse entsprechend abzustimmen.
Für die Gesellschafterversammlung hat der Rat Herrn Bernd Ostermeyer als weisungsgebundenen Vertreter bzw. im Vertretungsfall Herrn Jörn Buhm bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers - Bilanz zum 31.12.2019 - Gewinn- und Verlustrechnung 2019 - Anhang für das Geschäftsjahr 2019 - Lagebericht 2019
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