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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2021/0915Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGBDen Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und nach § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in Anlage 4 sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in der Anlage 5, zur Beschlussvorlage 2021/0915 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2, 4 und 5 werden beschlossen. Die Anlagen 2, 4 und 5 zur Beschlussvorlage 2021/0915 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss:Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost” als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost” im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost” im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2020 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ und der Begründung mit Umweltbericht zum 2. Entwurf zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 4a (3) BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ und der Begründung mit dem Umweltbericht haben vom 20.02.2020 bis einschließlich 23.03.2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Aufgrund einer möglicherweise beschränkten Zugänglichkeit der Planungsunterlagen im Rathaus in der letzten Woche der Öffentlichen Auslegung wurde eine erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a (3) BauGB durchführt um hier Rechtssicherheit zu schaffen. Außerdem sind aufgrund der Eingaben Änderungen in Bezug auf die textliche Festsetzung Nr. 1.2. zum Einzelhandel erfolgt und der Hinweis Nr. 15 „Hinweis zu den Festsetzungen von Einzelhandel in Gewerbegebieten“ wurde gestrichen. Dafür wurde die Begründung zum Einzelhandel entsprechend angepasst. Außerdem wurde zum Schutz der Bodenbrüter unter der textlichen Festsetzung Nr. 7.2 das Datum 15. April auf den 1. April vorgezogen.
Die erneute Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 27.04.2020 bis einschließlich 28.05.2020. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 23.04.2020 von der erneuten Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) benachrichtigt und nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB beteiligt worden.
Da die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von einer möglichen Einschränkung des Beteiligungszeitraumes nicht betroffen waren, wurde gemäß § 4a (3) BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.
Nach dieser erneuten Beteiligung wurde der Entwurf noch einmal geändert. Da es für den südlichen Teil des Geltungsbereiches einen neuen Investor gab, der die gesamte Fläche zwischen der Erschließungsstraße (Anbindung an die KES) und der B 65 erwerben wollte.
Die öffentliche Stichstraße nach Süden konnte entfallen und wurde Gewerbegebiet. Außerdem wurden einige Festsetzungen und Bezeichnungen angepasst. Im Südosten wurde außerdem ein Teil der Kommunalen Entlastungsstraße (KES) in den Geltungsbereich einbezogen, da hier eine zusätzliche Zu- und Abfahrt für Pkws entstehen soll. Hierfür wurde vom Büro PGT Umwelt und Verkehr GmbH ein Gutachten erstellt, um die Verkehrsmenge und die Sicherheit der geplanten Anbindungen an die KES zu klären. Das Gutachten ist auf der Homepage einsehbar. Aufgrund der Änderungen wurde eine erneute Auslegung und Beteiligung erforderlich.
Die 2. erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB erfolgte in der Zeit vom 29.12.2020 bis einschließlich 29.01.2021. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 22.12.2020 von der 2. erneuten Öffentlichen Auslegung benachrichtigt und nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB erneut beteiligt worden.
Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Die Eingaben aus den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB sind mit einem Abwägungsvorschlag und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt. Der Verwaltungsausschuss hat im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses diese Beschlüsse bereits gefasst.
Die Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der erneuten sowie der 2. erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB sind mit einem Abwägungsvorschlag und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 4 aufgeführt.
Die Eingaben aus der Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und der erneuten sowie 2. erneuten Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB sind mit einem Abwägungsvorschlag und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 5 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus den Beteiligungen muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost“ werden die Voraussetzungen für eine Bebauung der Fläche geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: 355 Beteiligungsliste der TÖB nach § 4 (1) BauGB Anlage 2: 355 Abwägungsprotokoll zu den Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Anlage 3: 355 Beteiligungslisten TÖB nach § 4 (2) BauGB und § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB Anlage 4: 355 Abwägungsprotokoll Beteiligung Öffentlichkeit Stellungnahmen nach § 3 (2) und § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB Anlage 5: 355 Abwägungsprotokoll Beteiligung Behörden Stellungnahmen nach § 4 (2) und § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB Anlage 6: 355 Plan in Einzelteilen zum Satzungsbeschluss Anlage 7: 355 Begründung zum Satzungsbeschluss Anlage 7.1: Anlagen zur Begründung
Anmerkung: Die Fachbeiträge zum Bebauungsplan Nr. 355 sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/wirtschaft-bauen/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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