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Vorlage - 2021/0915-1
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und nach § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in Anlage 4 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB und nach § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB (1. und 2. erneute Beteiligung), wie in der Anlage 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 werden beschlossen. Die Anlagen 2, 4 und 5 der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/915 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Beschluss zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021 Den Abwägungsvorschlägen (Antworten und Erläuterungen) der Stadtverwaltung zur Eingabe des NABU vom 05.04.2021, wie in der Anlage 1 zum Nachtrag 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915 aufgeführt, wird zugestimmt und werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2021/0915-1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde-Ost” als Satzung und die geänderte Begründung mit dem Umweltbericht dazu. Durch die Änderung der Begründung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Sachverhalt:Der NABU hat am 5. April 2021 eine ergänzende Eingabe zum Grundwasser abgegeben. Die Eingabe wurde mit Abwägungsvorschlägen (Antworten und Erläuterungen) der Stadt Sehnde zur Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt am 06.04.2021 nachgereicht. Die Begründung und der Umweltbericht wurden entsprechend der Stellungnahme angepasst. Die Grundzüge der Planung werden durch die Anpassung nicht berührt. Des Weiteren hat der NABU bei der diesjährigen Kartierung einen balzenden Rebhuhnhahn im Plangebiet festgestellt. Da balzende Rebhuhnhähne einen großen Wirkungskreis (bis zu 17 km) haben und Rufreviere nicht den Hauptlebensraum einer Rebhuhnpopulation darstellen, ist keine zusätzliche Kompensationsmaßnahme für das Rebhuhn erforderlich. Es ergeben sich hierdurch auch keine Änderungen der Begründung inkl. Umweltbericht.
Zur besseren Handhabung sind alle zu fassenden Beschlüsse in dieser Nachtragsbeschlussvorlage aufgeführt. Zunächst ist der Beschluss zu den Eingaben aus den Beteiligungsverfahren, wie im Beschluss unter 1 aufgeführt, zu fassen. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen mit der Abwägung sind Bestandteil der Ursprungsbeschlussvorlage 2021/0915.
Als nächstes ist über die Eingaben des NABU zu beschließen. Dazu ist diesem Nachtrag zur Beschlussvorlage 2021/0915 die Eingabe des NABU mit Abwägungsvorschlägen (Antworten und Erläuterungen) der Stadt Sehnde als Anlage 1 beigefügt. Unter 2 ist der Beschluss zur Abwägung der Eingabe des NABU aufgeführt. Die Anlage mit den Beschlussvorschlägen ist Bestandteil des Beschlusses.
Aus der Stellungnahme des NABU ergeben sich Korrekturen im Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist. Die Korrekturen sind als Anlage 2 beigefügt. Um die Begründung mit den Korrekturen zu beschließen, ist ein neu formulierter Satzungsbeschluss unter 3 „Satzungsbeschluss“ aufgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Eingabe des NABU vom 05.04.2021 mit Abwägungsvorschlägen (Antworten und Erläuterungen) der Stadt Sehnde Anlage 2 Korrekturen als Bestandteil der Begründung
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