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Vorlage - 2024/0498
Beschlussvorschlag:1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:
Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2024/0498 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2024/0498 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit dem Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 17.11.2022 befasst. Er hat damals den Aufstellungs-beschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 30.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 30.05.2024 bis einschließlich 20.06.2024. Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 1 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange, eine Wiedergabe der Schreiben aus der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB und eine Stellungnahme der Stadtver-waltung als Abwägungs-vorschlag, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt.
Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht sowie der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 2 beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften,der als Anlage 3 beigefügte Städtebaulicher Entwurf, die als Anlage 4 beigefügte Begründung und der als Anlage 5 beigefügte Umweltbericht dazu.
Mit dem Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften werden die Voraussetzungen für den Bau der neuen Grunschule und Wohnhäusern geschaffen.
Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten von einem Erschließungsträger übernommen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Abwägung der eingegangenen Eingaben nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 734 Planteil Entwurf 3. Bebauungsplan Nr. 734 Städtebaulicher Entwurf 4. Bebauungsplan Nr. 734 Begründung Entwurf 5. Bebauungsplan Nr. 734 Umweltbericht zur Entwurfsbegründung
Die Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/stadt/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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