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Vorlage - 2024/0498-1
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgende Beschlüsse: b) Der Verwaltungsausschuss fasst die folgenden Beschlüsse:
Beschluss: Der Verwaltungsausschuss beschließt die textlichen Festsetzungen wie folgt zu ändern:
1. Beschluss zur Änderung und Ergänzung der textlichen Festsetzungen
1. Art der baulichen Nutzung: Allgemeine Wohngebiete erhält folgende Ergänzung:
In den festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten (WA 1 - WA 7) sind die nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein zulässigen Schank- und Speisewirtschaften gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO unzulässig.
12.2 Öffentliche Grünfläche „Festplatz“ und „Freizeitgelände“ Die Formulierung des dritten Spiegelstrichs wird wie folgt geändert: - bauliche Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz
Die Begründung ist entsprechend zu ändern.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit Örtlichen Bauvorschriften mit den geänderten textlichen Festsetzungen wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB mit entsprechend geänderter Begründung wird beschlossen.
Sachverhalt:In seiner Sitzung am 16.09.2024 hat sich der Ortsrat Ilten gegen die in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) allgemein zulässige Schank- und Speisewirtschaft ausgesprochen. Diese Nutzung soll in den Wohngebieten (WA 1 – WA 7) ausgeschlossen werden. Hierzu sollen die Textlichen Festsetzungen unter Punkt 1 wie folgt ergänzt werden:
In den festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten (WA 1 - WA 7) sind die nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO allgemein zulässigen Schank- und Speisewirtschaften gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO unzulässig.
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt hat sich in seiner Sitzung am 17.09.2024 der Empfehlung des Ortsrates Ilten angeschlossen.
Des Weiteren empfiehlt der Fachausschuss Punkt 12.2 der textlichen Festsetzungen zu der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Festplatz“ und „Freizeitgelände“ dahingehend anzupassen, dass der Gestaltungsspielraum für Lärmschutzmaßnahmen möglichst offen gehalten wird. Um das zu erreichen wird der dritte Spiegelstrich mit den Ausführungen zu einem Wall geändert und erhält folgende Fassung
- bauliche Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz
Die Begründung wird entsprechend der aufgeführten Änderungen angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Bebauungsplan Nr. 734 - geänderte und ergänzte textliche Festsetzungen
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