Tagesordnung - Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.11.2014 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 4 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 5 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 |
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2014/0058 |
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Ö 5.1 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
hier: Empfehlungen der Ortsräte |
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2014/0058-1 |
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Ö 5.2 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
hier: Stellenplan 2015 |
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2014/0058-2 |
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Ö 5.3 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
hier: Empfehlungen der Fachbereichsausschüsse |
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2014/0058-3 |
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Ö 6 |
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Bericht über den Stand der Prüfungen der Jahresabschlüsse der Stadt Sehnde |
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Ö 7 |
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Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters |
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2014/0105 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltjahr 2011 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomvG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.079.936,40 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 729.905,91 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
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GREMIUM: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung DATUM: Mi, 03.12.2014 TOP: Ö 7 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, folgende Beschlüsse zu fassen: - Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltjahr 2011 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomvG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.079.936,40 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 729.905,91 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 11.12.2014 TOP: Ö 18 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltjahr 2011 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomvG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.079.936,40 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 729.905,91 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 32 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 8 |
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Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Baubetriebshof Sehnde" für das Wirtschaftsjahr 2012
hier: Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichtes, Entlastung des Betriebsleiters und Behandlung des Jahresüberschusses |
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2014/0106 |
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Ö 9 |
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Entlassung der Ortsbrandmeister und Stellvertreter der Ortsfeuerwehren Müllingen und Wirringen |
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2014/0088 |
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Ö 10 |
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Ernennung des Ortsbrandmeisters und der stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Müllingen-Wirringen |
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2014/0089 |
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N 11 |
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(nichtöffentlich) |
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