Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Rethmar
Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsrates Rethmar |
Gremium: |
Ortsrat Rethmar |
Datum: |
Do, 01.02.2018 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 22:25 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Gutshof Rethmar |
Ort: |
Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar |
|
|
|
TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 12.10.2017 |
|
SI/2017/762 |
|
Ö 3 |
|
|
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Rethmar vom 07.01.2018
hier: Löschwasserentnahmestelle aus dem Mittellandkanal im Neubaugebiet Rethmar-West |
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Ernennung von Max Digwa zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethmar |
|
2017/0246 |
|
Ö 6 |
|
|
Ernennung von Christian Huch zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethmar |
|
2017/0247 |
|
Ö 7 |
|
|
42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar - West im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
|
2017/0214 |
|
Ö 8 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
|
2017/0220 |
|
Ö 9 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 215 "Kleines Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
|
2017/0226 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch den Friedhof, im Osten durch eine Linie in Verlängerung der Ostgrenze des Friedhofes, im Süden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Die „Donau“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Westen und Norden grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. |
|
|
|
|
GREMIUM: Ortsrat Rethmar DATUM: Do, 01.02.2018 TOP: Ö 9 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
|
|
Beschluss: a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch den Friedhof, im Osten durch eine Linie in Verlängerung der Ostgrenze des Friedhofes, im Süden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Die „Donau“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Westen und Norden grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 7 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
|
|
|
|
GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 06.02.2018 TOP: Ö 6 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
|
|
Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch den Friedhof, im Osten durch eine Linie in Verlängerung der Ostgrenze des Friedhofes, im Süden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Die „Donau“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Westen und Norden grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
|
|
|
|
GREMIUM: Verwaltungsausschuss DATUM: Mo, 12.02.2018 TOP: N 18 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
|
|
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
|
|
|
|
|
GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 15.02.2018 TOP: Ö 18 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Nordosten durch den Friedhof, im Osten durch eine Linie in Verlängerung der Ostgrenze des Friedhofes, im Süden durch den Graben „Donau“ begrenzt. Die „Donau“ liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Westen und Norden grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 31 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
Ö 10 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
|
2017/0227 |
|
Ö 11 |
|
|
Vergabe von Ortsratsmitteln |
|
|
|
Ö 12 |
|
|
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
|
|
|
N 13 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|