a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu
fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH
erteilt der Rat dem Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses
2020 der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS), dem Beschluss des Aufsichtsrates über
die Gewinnverwendung der EVS sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der
Geschäftsführung zuzustimmen und der Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der
Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.
Darüber hinaus wird entsprechend des Aufsichtsratsbeschlusses die Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH (Düsseldorf) mit der Prüfung des
Jahresabschlusses 2021 beauftragt.
Dementsprechend wird die Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde in der Gesellschafter-
versammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH von dem Vertreter*in der Stadt
Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH ebenfalls zu
dieser Beschlussfassung angewiesen.