TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Ehrungen |
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Ö 3 |
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Verabschiedung der ausgeschiedenen Ortsratsmitglieder |
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Ö 4 |
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Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG der Ortsratsmitglieder |
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Ö 5 |
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Wahl der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters |
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Ö 6 |
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Wahl der stv. Ortsbürgermeisterin oder des stv. Ortsbürgermeisters |
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Ö 7 |
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Beschlussfassung über die Repräsentation in der Ortschaft gemäß § 93 NKomVG |
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Ö 8 |
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Feststellung der im Ortsrat vertretenen Fraktionen und Gruppen sowie ihrer Stärke |
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Ö 9 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 25.05.2021 |
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SI/2021/656 |
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Ö 9.1 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 26.05.2021 |
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SI/2021/657 |
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Ö 9.2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.07.2021 |
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SI/2021/679 |
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Ö 9.3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.08.2021 |
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SI/2021/709 |
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Ö 9.4 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.10.2021 |
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SI/2021/789 |
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Ö 10 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 11 |
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Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungsverordnung
hier: Beschluss der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung)
Beratung desStraßenverzeichnisses |
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2021/1017 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 1 und 5 zu fassen: b) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 2 und 5 zu fassen: c) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 3 und 5 zu fassen: d) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 4 und 5 zu fassen: e) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 4 und 5 zu fassen: f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse: Beschlüsse: 1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 2. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus der beiden Straßen ausgesetzt. 3. Der Ortsrat Sehnde empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt. 5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung. |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Mi, 17.11.2021 TOP: Ö 11 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: c) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 3 und 5 zu fassen: f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse: Beschlüsse: 1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 2. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus der beiden Straßen ausgesetzt. 3. Der Ortsrat Sehnde empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt. 5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis: 11 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Ortsrat Bilm DATUM: Di, 23.11.2021 TOP: Ö 12 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 1 und 5 zu fassen: f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse: Beschlüsse: 1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt. 5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar DATUM: Mo, 29.11.2021 TOP: Ö 12 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: b) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 2 und 5 zu fassen: f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse: Beschlüsse: 1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 2. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus der beiden Straßen ausgesetzt. 3. Der Ortsrat Sehnde empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt. 5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis: 7 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 07.12.2021 TOP: Ö 10 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse unter 4 und 5 zu fassen: Beschlüsse: 1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 2. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus der beiden Straßen ausgesetzt. 3. Der Ortsrat Sehnde empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt. 5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 16.12.2021 TOP: Ö 14 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Der Ortsrat Bilm empfiehlt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 2. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus der beiden Straßen ausgesetzt. 3. Der Ortsrat Sehnde empfiehlt die Aufnahme der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. 4. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufnahme der Straße „Mühlengrund“ im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm, der Straßen „Kleines Öhr“ und „Vor der Ohe“ im Baugebiet „Kleines Öhr“ im Ortsteil Sehnde sowie der Straßen „Stankt-Florian-Weg Öhr“ und „Alte Gärtnerei“ im Baugebiet „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar ins Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung. Die Straßenreinigung wird bis zur Fertigstellung des Endausbaus für die Straßen „Sankt-Florian-Weg“ und „Alte Gärtnerei“ ausgesetzt. 5. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 3. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsverordnung) in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis: 33 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 12 |
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Grünflächenkataster (GFK) Pflegeumfang |
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Ö 13 |
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Vergabe von Ortsratsmitteln |
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Ö 14 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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N 15 |
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(nichtöffentlich) |
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