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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Mo, 05.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:32 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der KGS Sehnde
Ort: Am Papenholz 11, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"    
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.08.2022
SI/2022/773  
Ö 4  
Biodiversitätskonzept hier: Ergebnisse zum Biodiversitätskonzept (BK)
Enthält Anlagen
2022/0171  
Ö 5  
Anlage eines Radschnellweges entlang des Mittellandkanals (MLK) hier: Sachstandsbericht der Region Hannover    
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 733 "Schnedebruch Nord", OT Ilten, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2022/0081  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen, Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Süden durch gewerbliche Bauflächen bzw. die Kalihalde begrenzt. Im Osten grenzt der Lehrter Bach an den Geltungsbereich. Östlich des Lehrter Baches beginnt das Stadtgebiet von Lehrte. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Ilten    DATUM: Di, 30.08.2022    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen, Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Süden durch gewerbliche Bauflächen bzw. die Kalihalde begrenzt. Im Osten grenzt der Lehrter Bach an den Geltungsbereich. Östlich des Lehrter Baches beginnt das Stadtgebiet von Lehrte. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

10

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Mo, 05.09.2022    TOP: Ö 6
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen, Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Süden durch gewerbliche Bauflächen bzw. die Kalihalde begrenzt. Im Osten grenzt der Lehrter Bach an den Geltungsbereich. Östlich des Lehrter Baches beginnt das Stadtgebiet von Lehrte. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 15.09.2022    TOP: Ö 10
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen, Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen und im Süden durch gewerbliche Bauflächen bzw. die Kalihalde begrenzt. Im Osten grenzt der Lehrter Bach an den Geltungsbereich. Östlich des Lehrter Baches beginnt das Stadtgebiet von Lehrte. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 733 „Schnedebruch Nord“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

,0

Enthaltung/en

 

Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 8  
Anfragen an die Verwaltung    
Ö 9  
Schließung der Sitzung öffentlicher Teil    
Ö 10  
"Einwohnerfragestunde"    
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)