a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, dass alle Vereine, mit denen die Stadt Sehnde
Erbbaurechtsverträge abgeschlossen hat und abschließen wird, einen jährlichen Zuschuss
in Höhe der Erbbauzinsen erhalten. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Gebäude nicht
wirtschaftlich genutzt werden.
Unter wirtschaftliche Nutzung fallen nicht, auch wenn nicht dauerhafte Einnahmen aus
Vermietungen generiert werden,
• Veranstaltungen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen (z.B.
Jahreshauptversammlungen gemeinnütziger Sehnder Vereine) oder
• Veranstaltungen des Ortsrats oder
• Raumvermietungen für private Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern),
solange die Summe dieser jährlichen Einnahmen das Vierfache des Erbbauzinses nicht
übersteigt.