Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, dass alle Vereine, mit denen die Stadt Sehnde
Erbbaurechtsverträge abgeschlossen hat und abschließen wird, einen jährlichen Zuschuss
in Höhe der Erbbauzinsen erhalten. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Gebäude nicht
wirtschaftlich genutzt werden.
Unter wirtschaftliche Nutzung fallen nicht, auch wenn Einnahmen aus
Vermietungen generiert werden,
• Veranstaltungen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen (z.B.
Jahreshauptversammlungen gemeinnütziger Sehnder Vereine) oder Übungsbetrieb von
Vereinen oder
• Veranstaltungen des Ortsrats oder
• Raumvermietungen für private Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern),
solange die Summe dieser jährlichen Einnahmen das Vierfache des Erbbauzinses nicht
übersteigt.
Der entsprechende Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 14.11.1974 wird
hiermit aufgehoben.