TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.07.2023 |
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SI/2023/206 |
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Ö 3.1 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 01.08.2023 |
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SI/2023/034 |
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Ö 4 |
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K+S, Information zu geplanten Maßnahmen - Vortrag Hr. Bleier |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. 213 "Nördlich Osterkamp" -
hier: Zurückstellung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses |
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2023/0330 |
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Ö 6 |
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Innenstadtkonzept "Neue Mitte Sehnde" - hier: Fahrradparkhaus |
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2023/0319 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Sehnde aus dem Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ zu erarbeiten und auf Anforderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität einzureichen. 2. Der Rat beschließt für das Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von bis zu 208.983,00 € zur Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“. Die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen sowie des Eigenanteils in Höhe von 10% erfolgt aus dem Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung mit den für 2023 und 2024 vorgesehenen Mitteln für die INV21.504 Umsetzung Maßnahmen Verkehrsentwicklungsplan (VEP). 3. Der zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Eigenanteil in Höhe von 10% sowie die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bereitgestellt. Dies geschieht vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung durch den Haushaltsbeschluss 2025/26 sowie die Erteilung des Zuwendungsbescheides. 4. Der Rat der Stadt Sehnde verpflichtet sich, die Finanzierung der zu leistenden konsumtiven Auszahlungen über das Haushaltsjahr 2026 hinaus sicher zu stellen. |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Do, 07.09.2023 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ortrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Sehnde aus dem Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ zu erarbeiten und auf Anforderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität einzureichen. 2. Der Rat beschließt für das Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von bis zu 208.983,00 € zur Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“. Die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen sowie des Eigenanteils in Höhe von 10% erfolgt aus dem Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung mit den für 2023 und 2024 vorgesehenen Mitteln für die INV21.504 Umsetzung Maßnahmen Verkehrsentwicklungsplan (VEP). 3. Der zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Eigenanteil in Höhe von 10% sowie die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bereitgestellt. Dies geschieht vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung durch den Haushaltsbeschluss 2025/26 sowie die Erteilung des Zuwendungsbescheides. 4. Der Rat der Stadt Sehnde verpflichtet sich, die Finanzierung der zu leistenden konsumtiven Auszahlungen über das Haushaltsjahr 2026 hinaus sicher zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 8 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 12.09.2023 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: Beschlüsse: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Sehnde aus dem Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ zu erarbeiten und auf Anforderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität einzureichen. 2. Der Rat beschließt für das Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von bis zu 208.983,00 € zur Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“. Die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen sowie des Eigenanteils in Höhe von 10% erfolgt aus dem Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung mit den für 2023 und 2024 vorgesehenen Mitteln für die INV21.504 Umsetzung Maßnahmen Verkehrsentwicklungsplan (VEP). 3. Der zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Eigenanteil in Höhe von 10% sowie die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bereitgestellt. Dies geschieht vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung durch den Haushaltsbeschluss 2025/26 sowie die Erteilung des Zuwendungsbescheides. 4. Der Rat der Stadt Sehnde verpflichtet sich, die Finanzierung der zu leistenden konsumtiven Auszahlungen über das Haushaltsjahr 2026 hinaus sicher zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste DATUM: Mi, 13.09.2023 TOP: Ö 19 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss:
Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Sehnde aus dem Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ zu erarbeiten und auf Anforderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität einzureichen. 2. Der Rat beschließt für das Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von bis zu 208.983,00 € zur Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“. Die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen sowie des Eigenanteils in Höhe von 10% erfolgt aus dem Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung mit den für 2023 und 2024 vorgesehenen Mitteln für die INV21.504 Umsetzung Maßnahmen Verkehrsentwicklungsplan (VEP). 3. Der zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Eigenanteil in Höhe von 10% sowie die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bereitgestellt. Dies geschieht vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung durch den Haushaltsbeschluss 2025/26 sowie die Erteilung des Zuwendungsbescheides. 4. Der Rat der Stadt Sehnde verpflichtet sich, die Finanzierung der zu leistenden konsumtiven Auszahlungen über das Haushaltsjahr 2026 hinaus sicher zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 28.09.2023 TOP: Ö 9 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für ein Fahrradparkhaus am Bahnhof Sehnde aus dem Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ zu erarbeiten und auf Anforderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität einzureichen. 2. Der Rat beschließt für das Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von bis zu 208.983,00 € zur Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“. Die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen sowie des Eigenanteils in Höhe von 10% erfolgt aus dem Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung mit den für 2023 und 2024 vorgesehenen Mitteln für die INV21.504 Umsetzung Maßnahmen Verkehrsentwicklungsplan (VEP). 3. Der zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Eigenanteil in Höhe von 10% sowie die Deckung der Zwischenfinanzierung der Zuwendungen wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 bereitgestellt. Dies geschieht vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung durch den Haushaltsbeschluss 2025/26 sowie die Erteilung des Zuwendungsbescheides. 4. Der Rat der Stadt Sehnde verpflichtet sich, die Finanzierung der zu leistenden konsumtiven Auszahlungen über das Haushaltsjahr 2026 hinaus sicher zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 29 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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Ö 7 |
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Einziehung von Teilflächen der Straßen "Poststraße" und "Gutsstraße" in Sehnde-Rethmar, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Absicht der Einziehung |
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2023/0303 |
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Ö 8 |
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Einziehung von Teilflächen der Straße "Moltkestraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
-Absicht der Einziehung-
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2023/0266 |
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Ö 9 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 10 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 11 |
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Schließung der Sitzung öffentlicher Teil |
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Ö 12 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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N 14 |
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(nichtöffentlich) |
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