Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Bezeichnung: |
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste |
Gremium: |
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste |
Datum: |
Mi, 07.02.2024 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 19:41 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Ratssaal des Rathauses |
Ort: |
Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines zugewählten Mitglieds des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste gemäß § 43 in Verbindung mit § 60 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) |
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Ö 4 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.12.2023 |
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SI/2023/027 |
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Ö 5 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 6 |
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Zukünftige Veränderungen im Stellenplan |
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2024/0395 |
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Ö 7 |
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2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 |
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2024/0390 |
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Ö 8 |
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Zustimmung zu einem außerplanmäßigen Aufwand und einer außerplanmäßigen Auszahlung;
hier: Außenspielgerät Kindertagesstätte Bolzum |
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2024/0401 |
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Ö 9 |
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Eigenbetrieb Stadtentwässerung
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2021 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung |
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2024/0402 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 30.313,13 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
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GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste DATUM: Mi, 07.02.2024 TOP: Ö 9 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse wie folgt zu fassen.
Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 30.313,13 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
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Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 15.02.2024 TOP: Ö 19 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
- Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 30.313,13 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
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Abstimmungsergebnis: 30 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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Ö 10 |
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Antrag der AfD-Fraktion vom 13.09.2023
hier: Rathausneubau auf den Prüfstand stellen
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2023/0333-1 |
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Ö 11 |
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Projekt "Neue Mitte Sehnde", hier: Raumprogramm Neues Rathaus Sehnde |
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2024/0396 |
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Ö 12 |
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Sanierung und Teilneubau des Baubetriebshofes Sehnde |
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Ö 13 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 14 |
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Schließung der Sitzung öffentlicher Teil |
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Ö 15 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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N 16 |
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(nichtöffentlich) |
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N 17 |
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(nichtöffentlich) |
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N 18 |
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(nichtöffentlich) |
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N 19 |
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(nichtöffentlich) |
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N 20 |
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(nichtöffentlich) |
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