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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste  

Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Datum: Mi, 07.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:41 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"    
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines zugewählten Mitglieds des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste gemäß § 43 in Verbindung mit § 60 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)    
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.12.2023
SI/2023/027  
Ö 5  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 6  
Zukünftige Veränderungen im Stellenplan
2024/0395  
Ö 7  
2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
Enthält Anlagen
2024/0390  
Ö 8  
Zustimmung zu einem außerplanmäßigen Aufwand und einer außerplanmäßigen Auszahlung; hier: Außenspielgerät Kindertagesstätte Bolzum
2024/0401  
Ö 9  
Eigenbetrieb Stadtentwässerung hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2021 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung
Enthält Anlagen
2024/0402  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a)      Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

c)      Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit    § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
  3. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 30.313,13 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 .

   
    GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste    DATUM: Mi, 07.02.2024    TOP: Ö 9
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:


Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse wie folgt zu fassen.

 

 

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit    § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
  3. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 30.313,13 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 .

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 15.02.2024    TOP: Ö 19
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit    § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
  3. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 30.313,13 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 .

 

Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

Ö 10  
Antrag der AfD-Fraktion vom 13.09.2023 hier: Rathausneubau auf den Prüfstand stellen
Enthält Anlagen
2023/0333-1  
Ö 11  
Projekt "Neue Mitte Sehnde", hier: Raumprogramm Neues Rathaus Sehnde
Enthält Anlagen
2024/0396  
Ö 12  
Sanierung und Teilneubau des Baubetriebshofes Sehnde    
Ö 13  
Anfragen an die Verwaltung    
Ö 14  
Schließung der Sitzung öffentlicher Teil    
Ö 15  
"Einwohnerfragestunde"    
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)