a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c)
zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt, die/den Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafter-
versammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH gemäß § 12 Abs. 1 zu beauftragen, der
Erhöhung der Kapitaleinlage der Stadtwerke Sehnde GmbH in die SIG Sehnder-
Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH in einer Höhe von bis zu 250.000 €
zuzustimmen und weist die/den Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der
Gesellschafterversammlung der SIG Sehnder-Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH
an, dem Beschluss zur Erhöhung dieser Kapitaleinlage zuzustimmen. Die Kapitaleinlage
ist unter der Voraussetzung zu leisten, dass diese zu gleichen Teilen je Gesellschafter
erfolgt.