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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Sehnde  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Sehnde
Gremium: Ortsrat Sehnde
Datum: Di, 23.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Beratungen zu den Punkten 3. bis 7. finden gemeinsam mit dem Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht statt.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 3  
Bebauungsplan Nr. 317 "Erweitertes Gewerbegebiet", 9. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4(2) BauGB
Enthält Anlagen
2015/0345  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 331 "Vor dem Bahnhof", 1. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Hinweise - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2016/0363  
Ö 5  
Bebauungsplan 301 "Gretenberger Straße / Ladeholzstraße", 5. Änderung, und 16. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2016/0364  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 311 "Feldstr./Teichstr.", 2. Änderung, und 14. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2016/0365  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 360 "Billerbach" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2016/0373  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 360 „Billerbach“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist  aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

   
    GREMIUM: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht    DATUM: Di, 23.02.2016    TOP: Ö 9
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:

Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 360 „Billerbach beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist  aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Di, 23.02.2016    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:

Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 360 „Billerbach beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist  aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 03.03.2016    TOP: Ö 26
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 360 „Billerbach beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist  aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 8  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung