a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Vergabe von Grundstücken zur Bebauung mit Einfamilienhäusern in Form von Einzel- und Doppelhäusern in kommunalen Wohngebieten nach folgenden Bewerbergruppen und Quoten:
1/3 der Grundstücke an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind
1/3 der Grundstücke an Ortsansässige
1/3 an sonstige BewerberInnen
Weitere Kriterien und Voraussetzungen zur Vergabe sind den Sachverhaltserläuterungen sowie dem Vorschlag der Verwaltung zu entnehmen
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen)
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zwischenbericht zum neuen Vergabeverfahren nach der ersten Tranche im Baugebiet Rethmar – West zu erstellen.
Abstimmungsergebnis:
7
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
2
Enthaltung/en
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Vergabe von Grundstücken zur Bebauung mit Einfamilienhäusern in Form von Einzel- und Doppelhäusern in kommunalen Wohngebieten nach folgenden Bewerbergruppen und Quoten:
1.1/3 der Grundstücke an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind
2.1/3 der Grundstücke an Ortsansässige
3.1/3 an sonstige Bewerber/innen
Weitere Kriterien und Voraussetzungen zur Vergabe sind den Sachverhaltserläuterungen sowie dem Vorschlag der Verwaltung zu entnehmen
Abstimmungsergebnis:
7
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
2
Enthaltung/en
GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 01.11.2018 TOP: Ö 9
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Vergabe von Grundstücken zur Bebauung mit Einfamilienhäusern in Form von Einzel- und Doppelhäusern in kommunalen Wohngebieten nach folgenden Bewerbergruppen und Quoten:
1/3 der Grundstücke an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind
1/3 der Grundstücke an Ortsansässige
1/3 an sonstige BewerberInnen
Weitere Kriterien und Voraussetzungen zur Vergabe sind den Sachverhaltserläuterungen sowie dem Vorschlag der Verwaltung zu entnehmen