Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar |
Gremium: |
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar |
Datum: |
Mi, 11.04.2018 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 20:05 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Gasthaus "Nawo" |
Ort: |
Ost-West-Str. 3, 31319 Sehnde-Dolgen |
Zusatz: |
Vor der Sitzung findet ab 15:00 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt. Treffpunkt: Gasthaus Nawo |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Ehrung |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 23.10.2017 |
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SI/2017/760 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Aussprache über die Ortsbegehung |
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Ö 6 |
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43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
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2017/0215 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0215 ausgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Analge 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0215 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird. |
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GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar DATUM: Mi, 11.04.2018 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0215 ausgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0215 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 17.04.2018 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0215 ausgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Analge 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0215 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 7 |
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Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffen für die Jahre 2019-2023 |
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2018/0309 |
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Ö 8 |
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Ernennung von Carsten Böttger zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Evern |
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2018/0312 |
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Ö 9 |
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Ausgabeplan 2018 |
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Ö 10 |
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Vergabe von Ortsratsmitteln |
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Ö 11 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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