Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Ilten
Bezeichnung: |
Sitzung des Ortsrates Ilten |
Gremium: |
Ortsrat Ilten |
Datum: |
Do, 03.11.2022 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:31 - 21:17 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Wilhelm-Raabe-Schule Ilten |
Ort: |
Glückauf Straße 15, 31319 Sehnde-Ilten |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.08.2022 |
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SI/2022/967 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 |
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2022/0175 |
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Ö 6 |
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Investitionsplanung bis zu den Jahren 2026 und 2027 |
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Ö 7 |
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Ausgabeplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 |
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Ö 8 |
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Vergabe von Ortsratsmitteln |
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Ö 9 |
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49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" im Ortsteil Ilten, Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
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2022/0192 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lage-plänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten. |
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GREMIUM: Ortsrat Ilten DATUM: Do, 03.11.2022 TOP: Ö 9 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 1 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 08.11.2022 TOP: Ö 9 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 17.11.2022 TOP: Ö 24 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lage-plänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis: 32 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan Nr. 734 "Grundschule Ilten", OT Ilten, Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2022/0193 |
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Ö 11 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ortsrat Ilten vom 13.10.2022
hier: Einführung eines einseitigen und temporären Parkverbots in der Ferdinand-Wahrendorff-Straße |
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Ö 12 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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Ö 13 |
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Schließung der Sitzung öffentlicher Teil |
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Ö 14 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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N 15 |
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(nichtöffentlich) |
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N 16 |
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(nichtöffentlich) |
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N 17 |
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(nichtöffentlich) |
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