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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar  

Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar
Datum: Mo, 05.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:51 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Dolgen
Ort: Ost-West-Straße 18, 31319 Sehnde-Dolgen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"    
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.12.2023
SI/2023/356  
Ö 4  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 5  
Ernennung von Jost-Christian Lengwenat zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Haimar
2024/0387  
Ö 6  
48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Dolgen hier: - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich
Enthält Anlagen
2021/0952-1  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 156 "Südlich Ost-West-Straße" im Ortsteil Dolgen, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2024/0404  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 „Südlich Ost-West-Straße“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude an der Ost-West-Straße „Turnhalle“ (Schützenhaus) und „Kindergarten“ mit Feuerwehr sowie den Sportplatz mit Spielplatz. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar    DATUM: Mo, 05.02.2024    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 „dlich Ost-West-Straße“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude an der Ost-West-Straße „Turnhalle“ (Schützenhaus) und „Kindergarten“ mit Feuerwehr sowie den Sportplatz mit Spielplatz. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 06.02.2024    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 „dlich Ost-West-Straße“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude an der Ost-West-Straße „Turnhalle“ (Schützenhaus) und „Kindergarten“ mit Feuerwehr sowie den Sportplatz mit Spielplatz. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 15.02.2024    TOP: Ö 14
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 156 „dlich Ost-West-Straße“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Gebäude an der Ost-West-Straße „Turnhalle“ (Schützenhaus) und „Kindergarten“ mit Feuerwehr sowie den Sportplatz mit Spielplatz. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 8  
Vergabe von Ortsratsmitteln    
Ö 9  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung    
Ö 10  
Anfragen und Anträge an den Ortsbürgermeister    
Ö 11  
Schließung der Sitzung    
Ö 12  
"Einwohnerfragestunde"