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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste  

Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Datum: Mi, 20.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 3  
Unterrichtung über die Umschuldungen von Krediten der Stadt Sehnde im Haushaltsjahr 2018 hier: Umschuldung eines Darlehens des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Sehnde
2019/0478  
Ö 4  
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2018; hier: Unterrichtung gemäß § 117 NKomVG
Enthält Anlagen
2019/0479  
Ö 5  
Unterrichtung über Niederschlagungen und Erlasse von Forderungen der Stadt Sehnde im Haushaltsjahr 2018
Enthält Anlagen
2019/0480  
Ö 6  
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung und Verwendung der KIP 2-Mittel für die Schulinfrastruktur
2019/0465  
Ö 7  
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen hier: Beschaffung von Abbiegeassistenten für die Lastkraftwagen des Baubetriebshofes sowie für verschiedene Feuerwehrfahrzeuge
2019/0484  
Ö 8  
Übernahme von Bürgschaften für Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Sehnde GmbH für die Bereiche der Abwasserbeseitigung und der Trinkwasserversorgung
2019/0469  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu 

    fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsss zu c) zu fassen.

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung durch die Stadtwerke Sehnde GmbH wird für die Aufnahme von Darlehen bis zu einer Höhe von 3.500.000 € gegenüber dem jeweiligen Darlehensgeber eine Bürgschaft in Höhe von 80 % des Kreditbetrages übernommen. Ein entsprechender Bürgschaftsvertrag mit der Stadtwerke Sehnde GmbH ist abzuschließen.

 

  1. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung durch die Stadtwerke Sehnde GmbH wird für die Aufnahme von Darlehen bis zu einer Höhe von 990.000 € gegenüber dem jeweiligen Darlehensgeber eine Bürgschaft in Höhe von 80 % des Kreditbetrages übernommen. Ein entsprechender Bürgschaftsvertrag mit der Stadtwerke Sehnde GmbH ist abzuschließen.

 

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste    DATUM: Mi, 20.02.2019    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:


Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst empfiehlt, die Beschlüsse wie folgt zu fassen:

 

  1. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung durch die Stadtwerke Sehnde GmbH wird für die Aufnahme von Darlehen bis zu einer Höhe von 3.500.000 € gegenüber dem jeweiligen Darlehensgeber eine Bürgschaft in Höhe von 80 % des Kreditbetrages übernommen. Ein entsprechender Bürgschaftsvertrag mit der Stadtwerke Sehnde GmbH ist abzuschließen.

 

  1. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung durch die Stadtwerke Sehnde GmbH wird für die Aufnahme von Darlehen bis zu einer Höhe von 990.000 € gegenüber dem jeweiligen Darlehensgeber eine Bürgschaft in Höhe von 80 % des Kreditbetrages übernommen. Ein entsprechender Bürgschaftsvertrag mit der Stadtwerke Sehnde GmbH ist abzuschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimme/n

 

0 Nein-Stimme/n

 

0 Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 28.02.2019    TOP: Ö 9
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung durch die Stadtwerke Sehnde GmbH wird für die Aufnahme von Darlehen bis zu einer Höhe von 3.500.000 € gegenüber dem jeweiligen Darlehensgeber eine Bürgschaft in Höhe von 80 % des Kreditbetrages übernommen. Ein entsprechender Bürgschaftsvertrag mit der Stadtwerke Sehnde GmbH ist abzuschließen.

 

  1. Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung durch die Stadtwerke Sehnde GmbH wird für die Aufnahme von Darlehen bis zu einer Höhe von 990.000 € gegenüber dem jeweiligen Darlehensgeber eine Bürgschaft in Höhe von 80 % des Kreditbetrages übernommen. Ein entsprechender Bürgschaftsvertrag mit der Stadtwerke Sehnde GmbH ist abzuschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 9  
Veranschlagung von "Aktivierungsfähigen Eigenleistungen" bei Baumaßnahmen entsprechend der Vorgaben der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung
2019/0481  
Ö 10  
Klärung der Zuständigkeiten des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste    
Ö 11  
Anfragen an die Verwaltung    
N 12     (nichtöffentlich)