a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu
fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH
erteilt der Rat der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, den Auftrag für die Prüfung des
Jahresabschlusses 2022 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak & Partner aus
Bremen zu erteilen und der Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der
Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung der EVS zuzustimmen.
Dementsprechend wird die Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde in der Gesellschafter-
versammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH von dem Vertreter*in der Stadt
Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH ebenfalls zu
dieser Beschlussfassung angewiesen.