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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0175-5
Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen. b) 1. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Investitionsprogramm) für die Jahre bis 2027 sowie die Stellenpläne 2023 und 2024 der Stadt Sehnde in den vorliegenden Fassungen.
2. Der Rat beschließt, dass nach § 182 Abs. 5 in Verbindung mit § 182 Abs. 4 NKomVG für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ein Haushaltssicherungskonzept nach § 110 Abs. 8 NKomVG für die Mindererträge und Mehraufwendungen aus den Folgen zur Bewältigung des Krieges in der Ukraine für die Stadt Sehnde nicht aufgestellt wird.
3. Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept sowie den Haushaltssicherungsbericht nach § 110 Abs. 8 NKomVG für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung. Sachverhalt:Die Fachausschüsse haben am 14.12.2022 die Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2023 und 2024, die Stellenpläne 2023 und 2024 sowie zum Haushaltssicherungskonzept und dem Haushaltssicherungsbericht abgeschlossen und empfohlen, die in der Anlage 1 vorgelegte Änderungsliste in den Haushaltsplan 2023/2024 einfließen zu lassen.
Auf Grund der Beratungen haben sich im Ergebnishaushalt für das Jahr 2023 die ordentlichen und außerordentlichen Erträge gegenüber dem Haushaltsplan-Entwurf um 1.020.900 € auf nun 53.772.200 € erhöht. Die Aufwendungen haben sich um 947.800 € auf 65.391.600 € erhöht. Der Haushaltsfehlbetrag 2023 hat sich damit um 73.100 € verringert und beträgt nun 11.235.500 €. Für 2024 haben sich die Erträge um 1.241.500 € erhöht und die Aufwendungen haben sich um 881.900 € erhöht. Der Fehlbetrag beträgt damit nun 9.007.000 €.
Im Finanzhaushalt haben sich die Einzahlungen für Investitionstätigkeit gegenüber dem Haushaltsplan-Entwurf für 2023 um 42.100 € auf 758.800 € erhöht. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit haben sich um 3.986.800 € auf 8.985.500 € verringert. Von daher muss für 2023 eine Darlehensaufnahme in Höhe von 8.227.000 € veranschlagt werden. Für 2024 haben sich die Einzahlungen um 58.500 € erhöht und die Auszahlungen um 3.299.000 € erhöht, was zu einer Darlehensaufnahme in Höhe von 10.700.100 € führt.
Eine Übersicht über die empfohlenen Verpflichtungsermächtigungen ist ebenfalls als Anlage 2 beigefügt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2027 beträgt damit 26.961.300 €.
Die Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Jahr 2027, die auch das Investitionsprogramm beinhaltet, wurde ebenfalls angepasst und die Veränderungen in der oben genannten Änderungsliste (Anlage 1) für die Jahre 2023 bis 2027 aufgeführt. In diesen Jahren weist die Planung folgende Haushaltsfehlbeträge bzw. Haushaltsüberschüsse aus:
2025 2026 2027
Haushaltsfehlbetrag 6.768.200 € 13.530.100 € 13.390.900 € Haushaltsüberschuss 0 € 0 € 0 € Darlehensaufnahme 10.411.950 € 42.167.700 € 5.648.800 €
Des Weiteren ist der Satzungstext der Haushaltssatzung als Anlage 3 beigefügt, aus der das Ergebnis des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ersichtlich ist.
Das überarbeitete Haushaltssicherungskonzept, was zur Genehmigung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zwingend erforderlich ist, ist mit den gesonderten Nachtragsbeschlussvorlagen Nr. 2022/0175-4 und 2022/0175-4-1 vorgelegt. Mit diesem Konzept sollte dargestellt werden können, dass spätestens im Haushaltsjahr 2028 wieder ein Haushaltsausgleich erreicht werden kann. Außerdem ist in das Haushaltssicherungskonzept der nach § 110 Abs. 8 NKomVG erforderliche Haushaltssicherungsbericht eingearbeitet. Ebenfalls sind die Stellenpläne für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beigefügt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Änderungsliste der Fachausschüsse 2. Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 3. Haushaltssatzung 2023/2024 4. Stellenpläne 2023 und 2024
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