Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Bezeichnung: |
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt |
Gremium: |
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
Datum: |
Di, 25.06.2019 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:05 - 20:00 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses |
Ort: |
Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.05.2019 |
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SI/2019/093 |
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Ö 3 |
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Bebauungsplan Nr. 215 "Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss |
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2019/0528 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0528 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0528 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 215 „Backhausfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu. |
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GREMIUM: Ortsrat Rethmar DATUM: Mo, 24.06.2019 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0528 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0528 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 215 „Backhausfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 5 | Ja-Stimme/n | 1 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 25.06.2019 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1,2) und § 4 (1,2) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2019/0528 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2019/0528 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) mit Ergänzung der Hinweise unter 1.7 den Bebauungsplan Nr. 215 „Backhausfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Mi, 03.07.2019 TOP: Ö 22 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: zur Kenntnis genommen |
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Ö 4 |
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Bebauungsplan Nr. 214 "Vorwerks Garten" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
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2019/0529 |
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Ö 5 |
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35. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gewerbegebiet Sehnde - Ost" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahme
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
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2019/0526 |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 332 "Ortskern Neu II", 4. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben
- Satzungsbeschluss |
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2019/0524 |
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Ö 7 |
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Ernennung eines Feld- und Flurwartes für den Bereich Sehnde Nord/West |
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2019/0566 |
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Ö 8 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 9 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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N 10 |
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(nichtöffentlich) |
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