1. Standortkonzept mit Kriterienkatalog und den damit einhergehenden Flächenkategorisierungen
Das in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2023/0375 aufgeführte Standortkonzept wird als anlassbezogene Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet beschlossen.
2. Festlegung auf Privilegierte Flächen als Potentialflächen zur Ausweisung von PV-Freiflächenanlagen
Es wird beschlossen, außerhalb der privilegierten Flächen (§35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) keine Bauleitplanung zur Realisierung von regulären PV-Freiflächenanlagen zu betreiben (siehe Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2023/0375). Dieser Beschluss gilt fortlaufend bis zur Beschlussfassung über ein anderweitiges Handlungsziel.
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
1.Standortkonzept mit Kriterienkatalog und den damit einhergehenden Flächen- kategorisierungen
Das in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2023/0375 aufgeführte Standortkonzept wird als anlassbezogene Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet beschlossen.
2.Festlegung auf Privilegierte Flächen als Potentialflächen zur Ausweisung von PV-Freiflächenanlagen
Es wird beschlossen, außerhalb der privilegierten Flächen (§35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) keine Bauleitplanung zur Realisierung von regulären PV-Freiflächenanlagen zu betreiben (siehe Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2023/0375). Dieser Beschluss gilt fortlaufend bis zur Beschlussfassung über ein anderweitiges Handlungsziel.
GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 21.12.2023 TOP: Ö 8
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss: 1. Standortkonzept mit Kriterienkatalog und den damit einhergehenden Flächenkategorisierungen
Das in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2023/0375 aufgeführte Standortkonzept wird als anlassbezogene Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet beschlossen.
2. Festlegung auf Privilegierte Flächen als Potentialflächen zur Ausweisung von PV-Freiflächenanlagen
Es wird beschlossen, außerhalb der privilegierten Flächen (§35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) keine Bauleitplanung zur Realisierung von regulären PV-Freiflächenanlagen zu betreiben (siehe Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2023/0375). Dieser Beschluss gilt fortlaufend bis zur Beschlussfassung über ein anderweitiges Handlungsziel.