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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Sehnde  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
Gremium: Rat der Stadt Sehnde
Datum: Di, 14.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:31 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"    
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.04.2024
SI/2024/254  
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgermeisters
Enthält Anlagen
2024/0460  
Ö 5  
Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien    
Ö 6  
Vorstellung Raumbedarf Neubau Feuerwehrhaus Sehnde - Beauftragung
2023/0294-6  
Ö 7  
Aktuelle Stunde gem. § 5 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Rates „Gewalt gegen politisch Engagierte“    
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 331 "Vor dem Bahnhof", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung
Enthält Anlagen
2024/0441  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331Vor dem Bahnhof im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Peiner Straße (Flurstück 142/26, Flur 3, Gemarkung Sehnde), im Osten durch die Lehrter Straße (B443), im Süden durch die Iltener Straße (B65) und im Westen durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ begrenzt. Das Flurstück 142/26 liegt innerhalb des Geltungsbereichs.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 Vor dem Bahnhof“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Mo, 06.05.2024    TOP: Ö 6
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331Vor dem Bahnhof im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Peiner Straße (Flurstück 142/26, Flur 3, Gemarkung Sehnde), im Osten durch die Lehrter Straße (B443), im den durch die Iltener Straße (B65) und im Westen durch die Bahnstrecke „Lehrte Hildesheim“ begrenzt. Das Flurstück 142/26 liegt innerhalb des Geltungsbereichs.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 Vor dem Bahnhof“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 07.05.2024    TOP: Ö 5
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331Vor dem Bahnhof im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Peiner Straße (Flurstück 142/26, Flur 3, Gemarkung Sehnde), im Osten durch die Lehrter Straße (B443), im den durch die Iltener Straße (B65) und im Westen durch die Bahnstrecke „Lehrte Hildesheim“ begrenzt. Das Flurstück 142/26 liegt innerhalb des Geltungsbereichs.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 Vor dem Bahnhof“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Di, 14.05.2024    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331Vor dem Bahnhof im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Peiner Straße (Flurstück 142/26, Flur 3, Gemarkung Sehnde), im Osten durch die Lehrter Straße (B443), im den durch die Iltener Straße (B65) und im Westen durch die Bahnstrecke „Lehrte Hildesheim“ begrenzt. Das Flurstück 142/26 liegt innerhalb des Geltungsbereichs.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 Vor dem Bahnhof“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

24

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 9  
28. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 351 "Lehrter Straße - Wertstoffhof" in der Gemarkung Sehnde der Stadt Sehnde hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Enthält Anlagen
2023/0336  
Ö 10  
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung; hier: Beschaffung des Moduls eAkte (Akten und Adapter) der Finanzwesensoftware Infoma newsystem
2024/0455  
Ö 11  
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung; hier: Erschließung Baugebiet "Südtorfeld West"
2024/0431  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 365 "Südtorfeld West", OT Sehnde, Stadt Sehnde; hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2024/0453  
Ö 13  
Projekt "Neue Mitte Sehnde" hier: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung und Verpflichtungsermächtigung für Neues Rathaus Sehnde
2024/0433  
Ö 14  
Anfragen des Rates an die Verwaltung    
Ö 15  
-Schließung der Sitzung öffentlicher Teil    
Ö 16  
"Einwohnerfragestunde"    
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 18.1     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)