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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Sehnde  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
Gremium: Rat der Stadt Sehnde
Datum: Do, 09.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.07.2014
SI/2014/002  
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgermeisters    
Ö 4  
Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien    
Ö 5  
Anfragen des Rates an die Verwaltung    
Ö 6  
Kindertagesstättenbedarfsplan 2015 der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2014/0069  
Ö 7  
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister
2014/0072  
Ö 8  
Ernennung Stadtbrandmeister
2014/0068  
Ö 9  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde hier: Ganztagsgrundschule in Sehnde
Enthält Anlagen
2014/0048  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde hier: Ehrung von Wahlhelfern
Enthält Anlagen
2014/0076  
Ö 11  
Planung eines Selbstlernzentrums und eines großen Lehrerzimmers an der Kooperativen Gesamtschule Sehnde
BV/2014/0031-1  
Ö 12  
Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten
Enthält Anlagen
2014/0070  
Ö 13  
Genehmigung einer Darlehensaufnahme der Eigengesellschaft Infrastruktur Sehnde GmbH; hier: Beauftragung der Vertreterin bzw. des Vertreters in der Gesellschafterversammlung
2014/0059  
Ö 14  
Behandlung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Sehnde"
Enthält Anlagen
2014/0061  
Ö 15  
Eigenberieb Stadtentwässerung Sehnde; hier: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015, Finanzplan und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2018
Enthält Anlagen
2014/0062  
Ö 16  
Festellung des Jahresabschlusses 2013 der Infrastruktur Sehnde GmbH; hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäfftsführung
Enthält Anlagen
2014/0064  
Ö 17  
Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
Enthält Anlagen
2014/0065  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt,   

     die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.

 

  1. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 278.043,43 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 857.822,99 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs.1 Nr. 2  NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

   
    GREMIUM: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung    DATUM: Di, 30.09.2014    TOP: Ö 13
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt,   

den folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.

 

  1. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 278.043,43 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG dercklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 857.822,99 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs.1 Nr. 2  NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 09.10.2014    TOP: Ö 17
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.

 

  1. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 278.043,43 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 857.822,99 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs.1 Nr. 2  NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

29

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 18  
Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Baubetriebshof Sehnde" für das Wirtschaftsjahr 2011 hier: Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichtes, Entlastung des Betriebsleiters und Behandlung des Jahresüberschusses
Enthält Anlagen
2014/0066  
Ö 19  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
Enthält Anlagen
2014/0058