Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
Bezeichnung: |
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde |
Gremium: |
Rat der Stadt Sehnde |
Datum: |
Do, 09.10.2014 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 19:55 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Ratssaal des Rathauses |
Ort: |
Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.07.2014 |
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SI/2014/002 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 4 |
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Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien |
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Ö 5 |
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Anfragen des Rates an die Verwaltung |
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Ö 6 |
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Kindertagesstättenbedarfsplan 2015 der Stadt Sehnde |
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2014/0069 |
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Ö 7 |
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister |
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2014/0072 |
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Ö 8 |
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Ernennung Stadtbrandmeister |
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2014/0068 |
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Ö 9 |
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Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde
hier: Ganztagsgrundschule in Sehnde |
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2014/0048 |
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Ö 10 |
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Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde hier: Ehrung von Wahlhelfern |
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2014/0076 |
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Ö 11 |
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Planung eines Selbstlernzentrums und eines großen Lehrerzimmers an der Kooperativen Gesamtschule Sehnde |
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BV/2014/0031-1 |
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Ö 12 |
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Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten |
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2014/0070 |
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Ö 13 |
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Genehmigung einer Darlehensaufnahme der Eigengesellschaft Infrastruktur Sehnde GmbH;
hier: Beauftragung der Vertreterin bzw. des Vertreters in der Gesellschafterversammlung |
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2014/0059 |
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Ö 14 |
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Behandlung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Sehnde" |
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2014/0061 |
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Ö 15 |
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Eigenberieb Stadtentwässerung Sehnde;
hier: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015, Finanzplan und Investitionsplan für den Zeitraum bis 2018 |
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2014/0062 |
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Ö 16 |
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Festellung des Jahresabschlusses 2013 der Infrastruktur Sehnde GmbH;
hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäfftsführung |
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2014/0064 |
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Ö 17 |
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Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters |
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2014/0065 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 278.043,43 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 857.822,99 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs.1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
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GREMIUM: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung DATUM: Di, 30.09.2014 TOP: Ö 13 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, den folgenden Beschluss zu fassen: - Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 278.043,43 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 857.822,99 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs.1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 09.10.2014 TOP: Ö 17 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat fasst folgende Beschlüsse: - Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 278.043,43 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 857.822,99 wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs.1 Nr. 2 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Abstimmungsergebnis: 29 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 18 |
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Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Baubetriebshof Sehnde" für das Wirtschaftsjahr 2011
hier: Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichtes, Entlastung des Betriebsleiters und Behandlung des Jahresüberschusses |
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2014/0066 |
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Ö 19 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 |
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2014/0058 |
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