Als Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Sehnde werden für die aufgeführten Unternehmen, Zweckverbände sowie anderen Verbänden und Vereinen benannt:
I. Unternehmen
1. KSG Hannover GmbH
Gesellschafterversammlung
Nach § 12 (2) des Gesellschaftsvertrages richtet sich das Stimmrecht nach den Geschäftsanteilen. Jedes Mitglied hat je 50 € Geschäftsanteil eine Stimme.
Die Stimmen werden von einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Stadt
ausgeübt.
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Vertreter der Stadt: Wolfgang Toboldt
Stellvertreter: Konrad Haarstrich
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2. Wasserverband Nordhannover
a) Verbandsversammlung
§ 5 der Satzung lautet:
Die Verbandsversammlung besteht neben der Hauptverwaltungsbeamtin, dem Hauptverwaltungsbeamten aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der Verbandsmit-glieder. Diese werden bei kommunalen Verbandsmitgliedern von dem jeweiligen Hauptorgan der Verbandsmitglieder bestimmt. Sie müssen für das Hauptorgan der kommunalen Körperschaft wählbar sei. Die übrigen Verbandsmitglieder entsenden jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter. Die Verbandsmitglieder entsenden je angefangene 3.ooo Einheiten der "Bemessungszahl" einen Vertreter bzw. eine Vertreterin sin die Verbandsversammlung. Dabei soll Bedacht darauf genommen werden, dass die Vertreter/innen in betreuten Ortsteilen ihren Wohnsitz haben. Jeder Vertreter bzw. jede Vertreterin hat eine Stimme, die Stimmen müssen einheitlich abgegeben werden.
Die Bemessungszahl ist aus der Summe der mit Wasser versorgten Einwohner von 1o % der von der Kanalreinigung erfassten Einwohner des jeweiligen Verbandsgliedes zu ermitteln.
Danach stehen der Stadt Sehnde für die Verbandsversammlung zwei Sitze zu.
Hinsichtlich der Kanalreinigung werden alle Ortsteile betreut.
Mit Wasser werden vom Verband nur die Ortsteile Bilm und Höver versorgt.
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Vertreter-inn/en der Stadt:
1. Bürgermeister
2. Elisabeth Schärling Stellvertreter; Christoph Schemschat
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b) Verbandsausschuss
Die Beisitzerinnen und Beisitzer des Verbandsausschusses werden aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt. Der Stadt Sehnde steht ein Sitz zu
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Vertreter der Stadt: Elisabeth Schärling
Stellvertreter: . .. Christoph Schemschat
3. Infrastruktur Sehnde GmbH
a) Gesellschaftsversammlung
Die Stadt Sehnde ist alleinige Gesellschafterin. Für die Gesellschafter-versammlung gem
§ 15 ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu entsenden.
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Vertreter der Stadt: Sepher Sardar Amiri Stellvertreterin: Gisela Neuse
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b) Aufsichtsrat
Gem. § 10 des Gesellschaftsvertrages der Gem besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern. Nach § 138 NKomVG muss der Bürgermeister dazu zählen.
Vertreter/-innen der Stadt:
1. Bürgermeister
2. Heike Benecke
3. Oke Fedders
4. Bernd Ostermeyer
5. Edgar Bäkermann
6. Wolfgang Toboldt
7. Günter Pöser
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4. Stadtwerke Sehnde GmbH
a) Gesellschafterversammlung
Die Stadt Sehnde ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Sehnde GmbH. Gem. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages bestimmt der Rat der Stadt Sehnde eine/n weisungsgebundenen Vertreter/-in.
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Vertreter: Axel Friehe Stellvertreterin: Gisela Neuse
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b) Aufsichtsrat
Gem. § 8 des Gesellschaftervertrages setzt sich der Aufsichtsrat aus 6 Mit-gliedern , die von der Stadt, als alleiniger Gesellschafterin entsandt werden, und dem hauptamtlichen Bürgermeister zusammen.
Vertreter/-innen der Stadt:
1. Bürgermeister
2. Ralf Marotzke
3. Bernd Ostermeyer
4. Konrad Haarstrich
5. Wolgang Toboldt
6. Max Digwa
.7. Jan Ralf Pfalzer
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5. Energieversorgung Sehnde GmbH
Die Stadt ist nicht Gesellschafterin der Energieversorgung GmbH, sondern sie
ist nur mittelbar über die Stadtwerke, deren alleinige Gesellschafterin sie
allerdings ist, beteiligt. Die Stadtwerke GmbH entsendet eine/n Vertreter/in in
die Gesellschafterversammlung Energieversorgung GmbH. Der /die Vertreter/-
in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke GmbH wird angewiesen,
die nachfolgend vom Rat gewählte/n Vertreter/-inne/n für die
Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der Energieversorgung GmbH
zu benennen.
a) Gesellschafterversammlung
Vertreter/in der Stadt: Gisela Neuse Stellvertreterin: Elisabeth Schärling.......
b) Aufsichtsrat
Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der Energieversorgung GmbH
besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern, von denen die Stadtwerke GmbH 5
Mitglieder entsendet. Über die oben geschilderte Vorgehensweise könnten 5
Mitglieder vom Rat benannt werden. Da der Rat nicht direkt entsendet, findet §
138 Abs. 2 NKomVG keine Anwendung, d.h. der Bürgermeister ist nicht kraft
Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Wegen der Bedeutung der Gesellschaft für
die Stadt wird vorgeschlagen, den Bürgermeister zu benennen.
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Vertreter/-innen der Stadt:
1. Bürgermeister
2. Nils Wilke-Rampenthal
3. Holger Gutzeit
4. Helmut Süß
5. Christoph Schemschat..
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II. Zweckverbände
1. Unterhaltungsverband "Fuhse-Aue-Erse"
a) Verbandsversammlung
Nach § 10 der Satzung besteht die Verbandsversammlung aus allen Mitgliedern des Verbandes. Jedes Mitglied entsendet einen Vertreter.
Es ist daher 1 Vertreter der Stadt und 1 Stellvertreter zu benennen.
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Vertreter/-innen der Stadt:
1. Holger Gutzeit Stellvertreter: Edgar Bäkermann.
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b) Verbandsvorstand:
Nach § 13 besteht der Vorstand aus 25 Mitgliedern, sowie aus 25 stellvertretenden Vorstandsmitgliedern die von der Verbandsversammlung zu wählen sind. Die Stadt Sehnde kann 2 Mitglieder und 2 Stellvertreter für den Vorstand vorschlagen. Die Stellvertretung ist persönlich und bei der Wahl vorzuschlagen.
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Vertreter/-in der Stadt: ..................... Stellvertreter/-in: .........................
1. Axel Friehe Holger Gutzeit
2. Edgar Bäkermann Helmut Süß
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2. Unterhaltungsverband "Wietze"
Verbandsversammlung
Gem. § 18 der Satzung sind die Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung wie folgt vertreten:
Wasser- und Bodenverbände mit je 1 Vertreter/in
Städte- und Gemeinden mit je 1 Vertreter/in
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Darüber hinaus können weitere Vertreter/innen wie folgt bestellt werden:
bei mehr als 1o.ooo ha Verbandsfläche 1 Vertreter/in
bei mehr als 1o.ooo Einwohner im
Verbandsgebiet 1 Vertreter/innen
bei mehr als 3o.ooo Einwohner im
Verbandsgebiet 2 Vertreter/innen
Eigentümer von Grundstücken und Anlagen 1 Vertreter/in
Bei 1.289 ha beitragspflichtiger Verbandsfläche sowie 2.400 Einwohner/-innen im Verbandsgebiet stehen der Stadt Sehnde in der Verbandsversammlung
1 Sitz zu.
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Vertreter der Stadt: Elisabeth Schärling... Stellvertreter: Helmut Süß
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3. Unterhaltungsverband "Mittlere Leine"
Verbandsversammlung
Gem. § 18 der Satzung bestimmt jedes Mitglied einen Stimmführer oder eine Stimmführerin und dessen Stellvertreter oder deren Stellvertreterin für die Verbandsversammlung. Die Stimmführer stehen dem Unterhaltungsverband auch als Schaubeauftragte für die Gewässerschauen zur Verfügung.
Für jede angefangene 511,29 € (1.ooo,-- DM) Beitrag des zuletzt beschlossenen Haushalts erhält ein Mitglied eine Stimme. Keines der Mitglieder hat mehr als 2/5 aller Stimmen.
Danach steht der Stadt Sehnde 1 Sitz in der Verbandsversammlung zu.
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Vertreter der Stadt: Oke Fedders
Stellvertreter: Helmut Süß
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4: Unterhaltungsverband "Untere Innerste"
Verbandsversammlung
Gem. § 18 ist jedes Verbandsmitglied, das Beiträge an den Verband zu leisten hat, stimmberechtigt.
Jedes Mitglied hat für jede angefangene 255,64 €/Jahresbeitrag eine Stimme.
Danach steht der Stadt Sehnde ein Sitz in der Verbandsversammlung zu.
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Vertreter der Stadt: Bürgermeister Stellvertreter: Erste Stadträtin
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5. Zweckverband Volkshochschule Ostkreis Hannover
a) Verbandsversammlung
Gem. § 5 der Satzung entsendet die Stadt Sehnde 3 Vertreterinnen und Vertreter in die Verbandsversammlung. Neben der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten sind Ratsmitglieder als Vertreter/-inn/en und Stellvertreter/-inn/en zu entsenden.
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Vertreter/inn/en der Stadt:
1. Bürgermeister
2. Anna Marotzke Stellvertreterin: Heike Benecke
3. Wolfgang Toboldt Stellvertreter: Dr. Silke Lesemann
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b) Verbandsausschuss
Der Verbandsausschuss besteht gem. § 8 der Satzung aus je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin und der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten bzw. der oder dem von ihr/ihm entsendeten Bediensteten der Verbandsmitglieder.
Die Vertreter/innen des Verbandsgliedes in der Verbandsversammlung benennen aus ihrer Mitte ein Mitglied für den Verbandsvorstand. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte Vertreterin für den Verhinderungsfall zu wählen.
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Vertreter/innen der Stadt:
1. 1. Bürgermeister
2. Vertreter: Wolfgang Toboldt Stellvertreterin:Heike Benecke
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III. Andere Vereine und Verbände
1. Musikschule Ostkreis Hannover e.V.
a) Mitgliederversammlung
Nach § 6 der Satzung wählen die Räte der Mitgliedergemeinden aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode je 2 Vertreter/innen.
Für jeden Vertreter bzw. jede Vertreterin ist ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin für den Verhinderungsfall zu wählen.
Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte nimmt an den Mitgliederversammlungen mit beratender Stimme teil.
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Vertreter/-innen der Stadt:
1. Daniela Gurkasch Stellvertreterin:
2. Ulrike Dohrs ... Stellvertreterin: Anastasia Siegismund.
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b) Vorstand
Gem. § 7 der Satzung gehört ein/e Vertreter/in der Mitgliedsgemeinden in der Verbandsversammlung dem Vorstand an.
Die Räte der Mitgliedergemeinden bestimmen ihre Vertreter/ innen im Vorstand.
Außerdem gehören die Hauptverwaltungsbeamten/innen oder die von ihnen benannten Vertreter/innen dem Vorstand mit beratender Stimme an.
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Vertreter der Stadt: Nils Wilke-Rampenthal Stellvertreterin: Anastasia Siegismund
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2. Nieders. Städte- und Gemeindebund sowie Kreis- und Bezirksverbände
Die Mitgliedschaftsrechte bei der Mitgliederversammlung sowie den Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände werden von Vertreterinnen und Vertretern wahrgenommen. Zuständig für die Auswahl ist der Rat, weil die Wahrnehmung von Mitgliedsrechten nicht zur gesetzlichen Vertretung durch den Bürgermeister/in gem. § 85 Abs. 1 NKomVG gehört.
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Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter ist gem. § 4 Nr. 2 Satz 3 der Satzung bei Tagungen der Mitgliederversammlung auf zwei und bei Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände auf mind. zwei beschränkt. Wird mehr als ein Vertreter oder eine Vertreterin entsandt, muss der Hauptverwaltungsbeamte bzw. die Hauptverwaltungsbeamtin zu den Vertreterinnen und Vertretern gehören; das Mitglied bestimmt den Stimmführer bzw. die Stimmführerin.
Ein direktes Vorschlagsrecht für die Mitglieder der ständigen Ausschüsse besteht nicht, sie werden von den Bezirksverbänden gewählt.
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Vertreter/-innen der Stadt:
1. 1. Bürgermeister
2. Vertreter: Ralf Marotzke Stellvertreter: Gisela Neuse
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