TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.12.2023 |
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SI/2023/005 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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2024/0409 |
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Ö 5 |
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Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien |
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Ö 6 |
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Ernennung von Jost-Christian Lengwenat zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Haimar |
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2024/0387 |
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Ö 7 |
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Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Rethmar |
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2024/0391 |
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Ö 8 |
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Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Rethmar |
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2024/0392 |
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Ö 9 |
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Projekt "Neue Mitte Sehnde", hier: Raumprogramm Neues Rathaus Sehnde |
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2024/0396 |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2020/0770-1 |
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Ö 11 |
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48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Dolgen
hier: - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich |
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2021/0952-1 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ortslage Dolgen" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit geänderten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich gliedert sich in fünf Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der neue fünfte Teilbereich betrifft die Sportanlagenfläche südlich der Ost-West-Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert. |
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GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar DATUM: Mo, 05.02.2024 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ortslage Dolgen" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit geänderten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich gliedert sich in fünf Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der neue fünfte Teilbereich betrifft die Sportanlagenfläche südlich der Ost-West-Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.
Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 06.02.2024 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ortslage Dolgen" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit geänderten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich gliedert sich in fünf Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der neue fünfte Teilbereich betrifft die Sportanlagenfläche südlich der Ost-West-Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 15.02.2024 TOP: Ö 11 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ortslage Dolgen" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit geänderten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich gliedert sich in fünf Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der neue fünfte Teilbereich betrifft die Sportanlagenfläche südlich der Ost-West-Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.
Abstimmungsergebnis: 30 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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Ö 12 |
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Einziehung von Teilflächen der Straße "Nordstraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Absicht der Einziehung - |
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2024/0405 |
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Ö 13 |
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Einziehung von Teilflächen der Straße "Moltkestraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss |
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2024/0394 |
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Ö 14 |
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Bebauungsplan Nr. 156 "Südlich Ost-West-Straße" im Ortsteil Dolgen, Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2024/0404 |
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Ö 15 |
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Sanierung und Teilneubau des Baubetriebshofes Sehnde |
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Ö 16 |
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Zukünftige Veränderungen im Stellenplan |
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2024/0395 |
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Ö 17 |
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2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 |
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2024/0390 |
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Ö 18 |
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Zustimmung zu einem außerplanmäßigen Aufwand und einer außerplanmäßigen Auszahlung;
hier: Außenspielgerät Kindertagesstätte Bolzum |
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2024/0401 |
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Ö 19 |
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Eigenbetrieb Stadtentwässerung
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2021 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung |
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2024/0402 |
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Ö 20 |
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Antrag der AfD-Fraktion vom 13.09.2023
hier: Rathausneubau auf den Prüfstand stellen
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2023/0333-1 |
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Ö 20.1 |
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Antrag der AfD-Fraktion vom 13.09.2023
hier: Rathausneubau auf den Prüfstand stellen |
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2023/0333-2 |
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Ö 21 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.12.2023
hier: Landesförderung nutzen - berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher besonders fördern |
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2023/0386 |
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Ö 22 |
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Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 31.01.2024
hier: Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in Sehnde |
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2024/0412 |
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Ö 23 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.02.2024
hier: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Strabs) mit gleichzeitiger Erhöhung der Grundsteuer zur Refinanzierung |
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2024/0413 |
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Ö 24 |
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Anfragen des Rates an die Verwaltung |
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Ö 25 |
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-Schließung der Sitzung öffentlicher Teil |
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Ö 26 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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N 27 |
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(nichtöffentlich) |
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N 28 |
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(nichtöffentlich) |
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N 29 |
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(nichtöffentlich) |
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N 30 |
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(nichtöffentlich) |
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N 31 |
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(nichtöffentlich) |
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N 32 |
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(nichtöffentlich) |
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