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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Sehnde  

Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
Gremium: Rat der Stadt Sehnde
Datum: Do, 15.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:07 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     "Einwohnerfragestunde"    
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.12.2023
SI/2023/005  
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgermeisters
Enthält Anlagen
2024/0409  
Ö 5  
Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien    
Ö 6  
Ernennung von Jost-Christian Lengwenat zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Haimar
2024/0387  
Ö 7  
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Rethmar
2024/0391  
Ö 8  
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Rethmar
2024/0392  
Ö 9  
Projekt "Neue Mitte Sehnde", hier: Raumprogramm Neues Rathaus Sehnde
Enthält Anlagen
2024/0396  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2020/0770-1  
Ö 11  
48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Dolgen hier: - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich
Enthält Anlagen
2021/0952-1  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschlüsse:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ortslage Dolgen" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit geänderten Geltungsbereich beschlossen.

Der Geltungsbereich gliedert sich in fünf Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der neue fünfte Teilbereich betrifft die Sportanlagenfläche südlich der Ost-West-Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar    DATUM: Mo, 05.02.2024    TOP: Ö 6
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ortslage Dolgen" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit geänderten Geltungsbereich beschlossen.

Der Geltungsbereich gliedert sich in fünf Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der neue fünfte Teilbereich betrifft die Sportanlagenfläche südlich der Ost-West-Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 06.02.2024    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplansr den Bereich "Ortslage Dolgen" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit geänderten Geltungsbereich beschlossen.

Der Geltungsbereich gliedert sich in fünf Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der neue fünfte Teilbereich betrifft die Sportanlagenfläche südlich der Ost-West-Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 15.02.2024    TOP: Ö 11
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschlüsse:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplansr den Bereich "Ortslage Dolgen" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit geänderten Geltungsbereich beschlossen.

Der Geltungsbereich gliedert sich in fünf Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der neue fünfte Teilbereich betrifft die Sportanlagenfläche südlich der Ost-West-Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

Ö 12  
Einziehung von Teilflächen der Straße "Nordstraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Absicht der Einziehung -
Enthält Anlagen
2024/0405  
Ö 13  
Einziehung von Teilflächen der Straße "Moltkestraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss
Enthält Anlagen
2024/0394  
Ö 14  
Bebauungsplan Nr. 156 "Südlich Ost-West-Straße" im Ortsteil Dolgen, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2024/0404  
Ö 15  
Sanierung und Teilneubau des Baubetriebshofes Sehnde    
Ö 16  
Zukünftige Veränderungen im Stellenplan
2024/0395  
Ö 17  
2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
Enthält Anlagen
2024/0390  
Ö 18  
Zustimmung zu einem außerplanmäßigen Aufwand und einer außerplanmäßigen Auszahlung; hier: Außenspielgerät Kindertagesstätte Bolzum
2024/0401  
Ö 19  
Eigenbetrieb Stadtentwässerung hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2021 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung
Enthält Anlagen
2024/0402  
Ö 20     Antrag der AfD-Fraktion vom 13.09.2023 hier: Rathausneubau auf den Prüfstand stellen
Enthält Anlagen
2023/0333-1  
Ö 20.1  
Antrag der AfD-Fraktion vom 13.09.2023 hier: Rathausneubau auf den Prüfstand stellen
Enthält Anlagen
2023/0333-2  
Ö 21  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.12.2023 hier: Landesförderung nutzen - berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher besonders fördern
Enthält Anlagen
2023/0386  
Ö 22  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 31.01.2024 hier: Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in Sehnde
Enthält Anlagen
2024/0412  
Ö 23  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.02.2024 hier: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Strabs) mit gleichzeitiger Erhöhung der Grundsteuer zur Refinanzierung
Enthält Anlagen
2024/0413  
Ö 24  
Anfragen des Rates an die Verwaltung    
Ö 25  
-Schließung der Sitzung öffentlicher Teil    
Ö 26     "Einwohnerfragestunde"    
N 27     (nichtöffentlich)      
N 28     (nichtöffentlich)      
N 29     (nichtöffentlich)      
N 30     (nichtöffentlich)      
N 31     (nichtöffentlich)      
N 32     (nichtöffentlich)